Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Sachsen

Sachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

21. Okt. 2021

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Sachsen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Handel · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie bei dem Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 Schäden erlitten haben und Ihre Infrastruktur und Gebäude wieder aufbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden und zum nachhaltigen Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und der öffentlichen Infrastruktur, die durch Überschwemmung, Starkregen- oder Hochwasserereignis im Juli 2021 verursacht oder beschädigt worden sind.

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Einkommenseinbußen von bis zu 6 Monaten aufgrund der Unterbrechung der Geschäftstätigkeit hatten, können Sie ebenfalls eine Aufbauhilfe erhalten.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent, bei öffentlicher Infrastruktur sowie bei denkmalpflegerischem Mehraufwand bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Stellen Sie Ihren Förderantrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Mit der Beseitigung der Schäden dürfen Sie bereits vor Antragstellung beginnen, frühestens aber am 10.7.2021 begonnen haben.

Als Unternehmen, Privatperson, Verein oder Kirche können Sie keinen Antrag mehr stellen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind bei

  • Aufbauhilfen für Unternehmen: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Ent- und Versorgungswirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Binnenfischerei und Aquakultur, der Wohnungswirtschaft (inkl. solcher mit kommunaler Beteiligung), kommunale Gebietskörperschaften, Genossenschaften, gemeinnützige private Unternehmen und Stiftungen des Privatrechts sowie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und Binnenfischerei und Aquakultur natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
  • Aufbauhilfen für Private, Vereine und Kirchen: natürliche Personen, Vereine, Träger klösterlicher Einrichtungen, Körperschaften, Religionsgemeinschaften und gleichgestellte Vereinigungen sowie jüdische Gemeinden.
  • Aufbauhilfen für öffentliche Infrastruktur: kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse, nicht-kommunale Träger von Bildungs-, Sport-, Kultur- und andere Infrastruktureinrichtungen sowie nichtbundeseigene Nahverkehrs- und Schieneninfrastrukturunternehmen, kommunale Aufgabenträger und deren Zusammenschlüsse.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Schäden stehen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Starkregen und Hochwasser im Juli 2021.
  • Ihre Schäden sind in den Landkreisen Bautzen, Erzgebirgskreis, Görlitz, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Vogtlandkreis entstanden.
  • Sie sind als Betroffene oder Betroffener unverschuldet in eine Notlage geraten. Sie erhalten keine Förderung bei Schäden, in denen keine unverschuldete Notlage vorliegt, wie Errichtung des Gebäudes ohne erforderliche Genehmigung, Errichtung von Gebäuden in Überschwemmungsgebieten außer innerhalb historisch gewachsener Gemeinden oder fehlende Vorsorgemaßnahmen oder Nichtdurchführung von Erfolg versprechenden Selbsthilfemaßnahmen.
  • Ihre Schäden müssen mindestens EUR 5.000, bei Schäden an der öffentlichen Infrastruktur ab EUR 10.000 betragen.
  • Für die Aufbauhilfen für Ihr Unternehmen gilt:Sie müssen Ihre Selbstständigkeit als Unternehmerin oder Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige oder Angehöriger der freien Berufe im Haupterwerb betrieben haben. Dies gilt nicht, wenn Sie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien betreiben.
  • Der Betrieb Ihres Unternehmens wird nach Bewilligung der Förderung wieder im Freistaat Sachsen aufgenommen.

Für Aufbauhilfen, die keine staatliche Beihilfe darstellen, beachten Sie die RL Starkregen- und Hochwasserschäden – Billigkeitsleistungen 2021. In allen anderen Fällen ist die RL Starkregen- und Hochwasserschäden – beihilferelevante Billigkeitsleistungen 2021 anzuwenden.

Termine

Antragsfrist für die Schadensbeseitigung an der kommunalen Infrastruktur ist der 30.6.2023.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung vom 28. September 2021, Sächsisches Amtsblatt Nr. 41 vom 14. Oktober 2021, S. 1275; Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen als Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021 vom 8. Oktober 2021, Sächsisches Amtsblatt Nr. 42 vom 21. Oktober 2021, S. 1310, geändert durch Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 30. März 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 17 vom 28. April 2022, S. 528.

Von der Quelle genannte Themen: Hochwasser Starkregen Überschwemmung Katastrophe Fluthilfe Wiederaufbau Schadensbeseitigung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Sachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

21. Okt. 2021

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · starkregen-hochwasser-billigkeitsleistungen2021

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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