Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt

Offen

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Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

9. Nov. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Sachsen-Anhalt

Förderebene

Land

Branchen

Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie private Gleisanschlüsse errichten, aus- oder umbauen oder auch wieder einsatzfähig machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen bei Vorhaben an privaten Gleisanlagen, die den Schienengüterverkehr stärken und verbessern.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Neubau, den Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz von Gleisanlagen und Gleisanschlüssen einschließlich Ausrüstung, Tief- und Erdbau und Anlagen für Be- und Endladung,
  • den Neubau von Anlagen, die ausschließlich für die Be- und Entladung von Güterwaggons erforderlich sind (Rampen, Ladestraßen, stationäre Be- und Entladeeinrichtungen sowie Mess- und Steuerungstechnik),
  • Planungsleistungen zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen für geplante Projekte oder für deren Umsetzung sowie
  • die Kofinanzierung von Maßnahmen nach der Anschlussförderrichtlinie des Bundes.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für den Neubau, den Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz von Gleisanlagen und Gleisanschlüssen bis zu 50 Prozent und
  • für den Neubau von Anlagen, die ausschließlich für die Be- und Entladung von Güterwaggons erforderlich sind, bis zu 30 Prozent

Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Darin eingeschlossen sind bis zu 10 Prozent der jeweils dazugehörenden Planungskosten.

Die Höhe des Zuschusses für die Kofinanzierung von Maßnahmen nach der Anschlussförderrichtlinie des Bundes beträgt aus Mitteln des Bundes und des Landes insgesamt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihr Zuschuss muss zwischen EUR 15.000 und maximal EUR 300.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis einschließlich 28.2. oder 31.8. eines Jahres an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 307.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben mussdie Sicherheit, Abwicklung, Wirtschaftlichkeit und Attraktivität des Schienengüterverkehrs verbessern,
  • konkrete und nachhaltige Verlagerungseffekte von Anteilen des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zur Folge haben oder
  • wenigstens mittelfristig die weitere Gewährleistung des Schienengüterverkehrs sichern.

Sie erhalten keine Förderung für den Kauf oder die Unterhaltung von Schienen- und Rangierfahrzeugen, die Finanzierung von Anschlussweichen und den Bau von Oberleitungen zur Elektrifizierung der Gleisanlagen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales vom 4. April 2022, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 15 vom 25. April 2022, S. 148.

Von der Quelle genannte Themen: Transport Zug Bahn Gleisanschluss Güterverkehr Schiene

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Sachsen-Anhalt

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen-Anhalt

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

9. Nov. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · staerkung-regionaler-schienengueterverkehr

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