Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg (Richtlinie Metropolregion H BS GÖ WOB)
Förderdatenbank
Land Niedersachsen
Niedersachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine öffentliche Einrichtung · Eine Kommune · Eine Hochschule · Eine Forschungseinrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Projekte planen, mit denen Regionalbewusstsein, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Projekte freiwilliger Zusammenschlüsse im Gebiet der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg. Als Zusammenschluss verständigen Sie sich auf eigenständige Entwicklungskonzepte, legen vorrangige Handlungsfelder fest und setzen sie um.
Sie erhalten die Förderung für
- Initiierung und Weiterentwicklung von Kooperationen, Netzwerken, Verbundprojekten, Innovationsprojekten,
- Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien,
- Etablierung von Regionalmanagements mit konkreten Projektaufträgen und Projektmanagements,
- wissenschaftlich evaluierende Begleitung zur Weiterentwicklung und effizienten Ausgestaltung regionaler Kooperationsprozesse,
- regionale Profilierung durch Regionalmarketing und Öffentlichkeitsarbeit und
- investive Maßnahmen sowie deren Vorbereitung.
Außerdem werden Modellvorhaben mit besonderer Wirksamkeit für die Entwicklung der Metropolregion gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Projektvolumen von mindestens EUR 60.000 und einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 15.9. eines Jahres für das Folgejahr an das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH,
- deren Gesellschafter (die Vereine „Wirtschaft in der Metropolregion e.V.“, „Kommunen in der Metropolregion e.V.“, „Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in der Metropolregion e.V.“) sowie
- Mitglieder der Gesellschafter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Projekt auf Basis des jeweils gültigen Metropolarbeitsprogramms durchführen.
- Ihr Projekt musssich über mindestens 50 Prozent des Gebietes der Metropolregion erstrecken oder
- mindestens 50 Prozent der Bevölkerung am Wohnort in der Metropolregion oder
- mindestens 50 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort in der Metropolregion betreffen oder
- ein Modellvorhaben mit besonderer Wirksamkeit für die Entwicklung der Metropolregion sein.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 7. Juli 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 28 vom 2. August 2023, S. 560.
Von der Quelle genannte Themen: Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg Regionalmanagement
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Niedersachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · staerkung-metropolregion-hannover
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