Förderung zur Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur – INP III ( VV INP III )

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Berlin

Berlin

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Berlin

Förderebene

Land

Branchen

Kultur- und Kreativwirtschaft · Dienstleistungen · Freie Berufe

Was das Programm sagt

Wenn Sie ein Projekt zur Förderung des kulturellen Angebots planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Status laut Quelle

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Was gefördert wird

Das Land Berlin unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen in eine bessere Vermarktung, Vernetzung, Organisation und Kundenorientierung des kulturellen Angebots in Berlin.

Sie erhalten die Förderung für

  • Initiativen im Bereich des gemeinsamen, sowohl spartenbezogenen als auch spartenübergreifenden Marketings,
  • Projekte zur kunden- und vermarktungsorientierten Verbindung, Kombination und Sichtbarmachung von Kulturangeboten,
  • Ansätze zur Entwicklung und zum Ausbau der Kunden- und Abnehmerkreise für Dienstleistungen und Angebote aus allen Bereichen der Kultur und der Kreativwirtschaft,
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zum Markt für den Absatz kultureller Produkte und Dienstleistungen der Urheberinnen und Urheber sowie Interpretinnen und Interpreten,
  • Projekte zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Selbsthilfe-, Beratungs- und Servicestrukturen für Urheberinnen und Urheber sowie Interpretinnen und Interpreten in der Kultur- und Kreativwirtschaft,
  • Projekte zur Entwicklung von vermarktungsfähigen Gemeinschaftsangeboten und Angebotsformen der Kultur und Kulturwirtschaft.

Als Institution der Berliner Landesverwaltung erhalten Sie Finanzierungszusagen (Förderzusagen). Als Institution außerhalb der Berliner Landesverwaltung erhalten Sie die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa kann die Förderung vergeben über

  • allgemeine themenbezogene Wettbewerbe und
  • allgemeine Antrags- und Projektaufrufe.

Bei Vorhaben mit Modellcharakter oder bei besonderem kulturwirtschaftlichem oder kulturpolitischem Förderbedarf können Sie als potenzielle Fördernehmerin oder potenzieller Fördernehmer gezielt zur Förderung eingeladen werden. Darüber hinaus ist in Einzelfällen für Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von bis zu 200.000 EUR eine direkte Förderentscheidung möglich.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen, insbesondere Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter,
  • intermediäre Akteurinnen und Akteure sowie
  • Zusammenschlüsse von Künstlerinnen und Künstlern und künstlerisch geprägten Kreativen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben soll auf Akteurinnen und Akteure der folgenden kulturwirtschaftlichen Teilmärkte ausgerichtet sein:Bildende Kunst,
  • Musik,
  • Literatur,
  • Darstellende Kunst,
  • Design,
  • Foto und Film.

Worauf dieser Datensatz beruht

Verwaltungsvorschrift des Landes Berlin vom 19. Juli 2022.

Von der Quelle genannte Themen: Kultur Vermarktung Vernetzung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Berlin

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Berlin

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · staerkung-des-innovationspotentials

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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