Förderung zur städtebaulichen Erneuerung in Sachsen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Sachsen

Sachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

4. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine öffentliche Einrichtung · Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Sachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen vorbereiten und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen fördert mit Unterstützung des Bundes die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen.

Die Förderung erhalten Sie in folgenden Teilprogrammen:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LPZ),
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP),
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP).

Sie erhalten die Unterstützung für städtebauliche Gesamtmaßnahmen in räumlich abgegrenzten Fördergebieten mit städtischen Strukturen, die aus einem Bündel von Einzelmaßnahmen bestehen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten. Für die jeweiligen Programme gelten unterschiedliche Förderhöhen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie bereiten die Gesamtmaßnahme planerisch in Bezug auf die aktuellen städtebaulichen Missstände und Funktionsverluste und die erreichbaren Ziele vor. Dazu legen Sie Einzelmaßnahmen fest, beteiligen die Träger öffentlicher Belange und prüfen die Verfügbarkeit finanzieller Mittel.
  • Für die jeweiligen Städtebauförderprogramme müssen Sie weitere Voraussetzungen beachten.

Termine

Anträge auf Neuaufnahme, Fortsetzungsanträge für bereits in Förderprogramme aufgenommene Gesamtmaßnahmen und Fortsetzungsberichte, sind bis zum 13.11.2026 bei der SAB einzureichen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung vom 7. März 2022, Sächsisches Amtsblatt Nr. 12 vom 24. März 2022, S. 361; geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung vom 15. Februar 2024, Sächsisches Amtsblatt Nr. 9 vom 29. Februar 2024, S. 260; Informationen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB), Stand März 2024.

Von der Quelle genannte Themen: Infrastruktur Städtebau Stadterneuerung Zuschüsse Quartier Investitionspakt

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Sachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

4. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · staedtebauliche-erneuerung-sachsen

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