Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil B Landesmittelförderung

Offen

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Freistaat Sachsen

Sachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

8. Mai 2024

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Sachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie investive Vorhaben für eine grüne Infrastruktur in Wohngebieten mit bis zu EUR 100.000 Gesamtkosten oder Maßnahmen zur Lärmminderung mit bis zu EUR 200.000 Gesamtkosten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Landesmitteln bei Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen in Siedlungsbereichen sowie bei Lärmminderungsmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen.

Sie bekommen die Förderung für

  • Stadtgrünmaßnahmen (beispielsweise Anlage und Aufwertung von Grün- und Freiflächen sowie Fassadenbegrünung und extensive Dachbegrünung),
  • aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen sowie
  • nichtinvestive konzeptionelle Maßnahmen zur Lärmminderung wie Verkehrsleitkonzepte oder Radverkehrskonzepte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • bei Stadtgrünmaßnahmen80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen,
  • 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften,

Die Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben beträgt bei

  • Stadtgrünmaßnahmen höchstens EUR 100.000,
  • Lärmminderungsmaßnahmen höchstens EUR 200.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme und ausschließlich online über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben

  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • kommunale Unternehmen,
  • gemeinnützige Organisationen,
  • anerkannte Religionsgemeinschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Maßnahme in Sachsen umsetzen.
  • Bei Stadtgrünmaßnahmen und aktiven Lärmschutzmaßnahmen müssen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller Eigentümerin oder Eigentümer oder Erbbauberechtigte oder Erbbauberechtigter der Fläche sein oder eine entsprechende Einverständniserklärung vorlegen.
  • Stadtgrünmaßnahmenkönnen Sie nur in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern umsetzen,
  • dürfen nicht innerhalb einer zusammenhängenden landwirtschaftlich nutzbaren Fläche oder innerhalb eines Waldes liegen,
  • dürfen Sie nur mit Pflanzenarten bepflanzen oder einsäen, die vom Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zugelassen sind,
  • müssen Sie bei Dach- und Fassadenbegrünungen auf/an einem Gebäude umsetzen, das vor dem 31.12.2018 errichtet wurde,
  • müssen bei Dachbegrünungen eine Vegetationsfläche von 50 Quadratmetern umfassen.
  • einen aktuellen Lärmaktionsplan für das Gemeindegebiet gemäß der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vorlegen,
  • den Lärmschutz für tatsächlich Lärmbetroffene an hochbelasteten Straßenverkehrswegen (öffentliche Straßen sowie Fahrwege von Straßenbahnen) errichten,
  • die tatsächliche Lärmbelastung nachweisen (tagsüber ab 65 dB (A), nachts ab 55 dB (A)),
  • die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorlegen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 28. August 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 37 vom 14. September 2023, S. 1288.

Von der Quelle genannte Themen: Lärmschutz Emissionsschutz Biodiversität

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Sachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

8. Mai 2024

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · stadtgruen-laerm-radon-teil-b-landesprogramm

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