Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinie)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land NRW

Nordrhein-Westfalen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

24. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

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Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie eine Baumaßnahme für Sportstätten planen, um den Hochleistungssport zu fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten des Landes.

Gefördert werden Vorhaben an der Sportstätteninfrastruktur für den Hochleistungssport, an Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse, Sportschulen, Pferderennbahnen sowie an der begleitenden sportfachlich notwendigen Infrastruktur (unter anderem Unterkünfte und Verpflegungseinrichtungen).

Im Einzelnen bekommen Sie die Förderung für

  • Neubaumaßnahmen,
  • Umbaumaßnahmen bisher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume für sportliche Nutzungszwecke,
  • Erwerb/bauliche Herrichtung von Anlagen zur sportlichen Nutzung,
  • Erwerb und Ertüchtigung,
  • Modernisierungsmaßnahmen sowie
  • Instandsetzungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Der Zuschuss beträgt normalerweise maximal 80 Prozent, im Einzelfall bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für nicht kommunale Antragstellerinnen und Antragsteller muss die Höhe des Zuschusses mehr als EUR 2.000 betragen, für kommunale Antragstellerinnen und Antragsteller mehr als EUR 12.500.

Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch und in zweifacher schriftlicher Ausfertigung an die zuständige Bezirksregierung.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • gemeinnützige Sportorganisationen und sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie
  • natürliche Personen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Notwendigkeit der Baumaßnahme nachweisen. Zudem muss eine befürwortende Stellungnahme des zuständigen Sportfachverbandes vorliegen.
  • Beachten Sie bitte, dassbei Maßnahmen an Hochleistungssportstätten diese als Landesleistungsstützpunkt im besonderen Landesinteresse durch die für den Sport zuständige oberste Landesbehörde anerkannt sein müssen,
  • bei Maßnahmen an Zuschauersportstätten ein befürwortendes und begründendes Votum des zuständigen Sportfachverbandes zu Standort und Dimensionierung der Sportstätte sowie des Zuschauerbauwerks und die Darstellung der regelmäßig stattfindenden beziehungsweise geplanten Sportveranstaltungen im Rahmen des sportartspezifischen nationalen Wettkampfsystems beziehungsweise zur Anzahl geplanter beziehungsweise stattgefundener internationaler Wettkämpfe oder sonstiger erwarteter Sportgroßveranstaltungen vorliegen muss.

Worauf dieser Datensatz beruht

Runderlass der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. Januar 2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 2 vom 26. Januar 2024, S. 22.

Von der Quelle genannte Themen: Sportstätten Hochleistungssport Spitzensportveranstaltungen Infrastruktur

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land NRW

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Nordrhein-Westfalen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

24. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · sportstaettenfoerderung-nrw

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