Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen
Förderdatenbank
Freistaat Thüringen
Thüringen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie öffentliche Sport- und Spielanlagen bauen oder sanieren wollen oder ihre Weiterentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Bereitstellung bedarfs- und DIN-gerechter Sportstätten sowie bei der Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen.
Sie erhalten die Förderung für
- den Neu-, Aus- und Umbau sowie die Modernisierung und Sanierung von öffentlichen Sportstätten inklusive Spitzensportstätten in gemeinsamer Förderung mit dem Bund sowie
- Sportstättenentwicklungsplanungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei Neubau, Aus- und Umbau sowie Modernisierung und Sanierung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- bei als Bundessützpunkt anerkannten Sportstätten im Rahmen einer Kofinanzierung mit dem Bund bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ohne Bundesfinanzierung auch bis zu 100 Prozent sowie
- für Sportstättenentwicklungsplanungen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 50.000.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie die Anmeldung beim zuständigen Landkreis beziehungsweise als anerkannte Sportorganisationen über den Landkreis beim Landessportbund Thüringen ein. Von dort wird Ihr Antrag an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport weitergeleitet. Alle Anmeldungen müssen dem Ministerium bis zum 1.7. des laufenden Jahres vorliegen.
Wird Ihr Projekt bei der Begutachtung ausgewählt, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.
Sind Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt selbst Träger der Sportstätte, richten Ihre Anmeldung bitte direkt an das zuständige Ministerium.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt für Baumaßnahmen sind
- kommunale Gebietskörperschaften,
- juristische Personen, wenn eine kommunale Gebietskörperschaft mit mehr als 50 Prozent an dieser beteiligt ist,
- als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen sowie
- sonstige freie Träger.
Antragsberechtigt für Sportstättenentwicklungsplanungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen förderfähigen sportfachlichen Bedarf nachweisen, zum Beispiel durch Ausweisung des Vorhabens in einem Sportstättenentwicklungsplan.
- Die Sportstätte, an der Sie die Maßnahme durchführen, muss den gesetzlichen Planungsgrundsätzen entsprechen.
- Die Sportstätte muss grundsätzlich den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie der Deutschen Industrienorm (DIN), den Europa-Normen und sonstigen Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen und auch für Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen zugänglich sein.
- Sie müssen gewährleisten, dass die Sportstätte ordnungsgemäß errichtet, verwendet und unterhalten wird und dass Sie die Folgekosten aufbringen können.
- Sportstättenentwicklungsplanungen müssen dem aktuellen Stand in der Sportwissenschaft entsprechen und durch externe Anbieterinnen oder Anbieter durchgeführt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sportstätten, die ausschließlich oder hauptsächlich dem bezahlten Sport dienen oder gewerbsmäßig betrieben werden, sowie Maßnahmen, die vor dem Bewilligungsbescheid ohne Genehmigung begonnen worden sind.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 11. Mai 2023, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 23 vom 5. Juni 2023, S. 807.
Von der Quelle genannte Themen: Sport Sportanlagen Sportstätten Neubau Sanierung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Thüringen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · sportstaetten-bau-entwicklung-th
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