Förderung des Sports (Sportförderrichtlinien)
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Sportorganisation im Breiten- und Vereinssport aktiv sind und finanzielle Unterstützung beim Sportstättenbau, bei der Beschaffung von Sportgeräten oder bei der Beschäftigung von Trainerinnen und Trainer benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Sportorganisation des Landes bei der Finanzierung Ihrer Aktivitäten im Breiten- und Vereinssport.
Sie erhalten die Förderung für:
- den Neubau, die Erweiterung, Sanierung und den Kauf (ohne Grundstück) von Sportanlagen und von verbandseigenen Schulungsstätten,
- die Beschaffung von Sportgeräten,
- Lehrgänge und andere Schulungsmaßnahmen für Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter und andere,
- die Beschäftigung nebenberuflicher Trainerinnen und Trainer, Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager, Jugendleiterinnen und Jugendleiter,
- die Zusammenarbeit von Vereinen mit Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder,
- jugendpflegerische Vorhaben der Sportjugend,
- weitere Vorhaben im Bereich des Sports (soziale Zwecke, institutionelle Förderung).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. des Förderjahres über den Landessportverband Baden-Württemberg schriftlich oder elektronisch an das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt ist der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV).
Begünstigte sind die Sportbünde, Sportfachverbände und Sportvereine, die gemeinnützig und Mitglied in einem Sportbund in Baden-Württemberg sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Bei einer Sportanlage bekommen Sie die Förderung nur für Baumaßnahmen, die unmittelbar der Sportausübung dienen. Hierzu gehören auch sanitäre Einrichtungen, Schulungsräume, Beleuchtungsanlagen, besondere Vorkehrungen des Emissionsschutzes und Ähnliches.
- Je nach Art Ihres Vorhabens müssen Sie besondere Zweckbindungsfristen berücksichtigten.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 10. April 2017, Amtsblatt Kultus und Unterricht Nr. 11 vom 1. Juni 2017, S. 88
Von der Quelle genannte Themen: Sportförderung Investitionsförderung Breitensport Freizeitsport
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · sportfoerderrichtlinien
Können Sie das beantragen?
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