Förderung im Rahmen der Sportförderrichtlinie Rheinland-Pfalz
Förderdatenbank
Land Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
21. Sept. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Sportorganisation Maßnahmen im Breiten- und Vereinssport planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Sportorganisation bei Ihren Aktivitäten zur Pflege des Verbands- und Vereinssports.
Sie erhalten eine Grundförderung (pauschaler Aufwendungsersatz) und eine Projektförderung für Einzelmaßnahmen. In folgenden Bereichen werden Einzelmaßnahmen besonders gefördert:
- Breitensport in Vereinen und Verbänden (beispielsweise die Anschaffung von Sportgeräten, die Ausrichtung von Meisterschaften und Sportveranstaltungen),
- Leistungs- und Spitzensport (zum Beispiel Lehrgänge der Förder- und Leistungsgruppen, der Kauf von Geräten und Lehrmitteln für Stützpunkte und Fördergruppen, Verpflegungskosten),
- Ausbildungs- und Lehrwesen (wie die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern oder Lehrkräften für die Ausbildung),
- Förderung der Sportjugend (Lehrgänge für Jugendleiter und Jugendsportler).
Der Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen ist Gegenstand der Sportanlagen-Förderung, eines anderen Förderprogramms.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt ist der Landessportbund Rheinland-Pfalz e.V. oder sein Rechtsnachfolger.
Begünstigte sind die dem Landessportbund angeschlossenen Sportorganisationen sowie die ihnen angehörenden Vereine.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Landessportbund müssen Sie mit Ihren angeschlossenen Organisationen Zuwendungsverträge abschließen, bevor Sie die Mittel zur Projektförderung und des pauschalen Aufwendungsersatzes (Grundförderung) weiterleiten.
- Sie müssen angemessene und zumutbare Eigenleistungen zur Erledigung Ihrer Aufgaben erbringen.
- Aus staatlichen Fördermitteln dürfen Sie nur unter besonderen Voraussetzungen Rückstellungen und Rücklagen bilden.
- Sie dürfen mit der Maßnahme vor der Förderzusage nicht beginnen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Projekte und Maßnahmen
- mit vorrangig kommerziellem Ansatz (wie die Vermittlung und Durchführung von Urlaubsreisen, Durchführung und Förderung von Maßnahmen des Profisports),
- schulsportliche Veranstaltungen,
- Sponsoring sowie
- Preisgelder.
Termine
Damit die nötigen Mittel im Landeshaushalt veranschlagt werden können, müssen Sie als (Landes-)Sportbund dem zuständigen Ministerium spätestens bis zum 31.3. vorläufige Haushaltspläne (Soll-Zahlen) eines jeden Aufstellungsjahres vorlegen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 15. Februar 2022, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz Nr. 3 vom 23. März 2022, S. 22; Informationen des Ministeriums des Innern und für Sport, Stand September 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Sportvereine Vereinsförderung Breitensport Sportjugend
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Rheinland-Pfalz
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
21. Sept. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · sportfoerderrichtlinie
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