Förderung im Rahmen des Vereinsinvestitionsprogramms

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Berlin

Berlin

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

27. Okt. 2022

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Berlin

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie in Sportanlagen oder Grundstücke zur Sportnutzung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Berlin fördert Ihre Investitionen als Sportorganisation.

Sie erhalten die Förderung für

  • Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an bestehenden Sportanlagen,
  • Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie
  • den Kauf von nicht landeseigenen Grundstücken.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss und/oder als zinsloses Darlehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Das Darlehen kann bis maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten umfassen.

Sie können den Zuschuss und das Darlehen einzeln beanspruchen.

Ihr Eigenanteil beträgt mindestens 40 Prozent.

Der Zuschuss und das Darlehen betragen mindestens 10.000 EUR.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie das Vorhaben vor Beginn bei der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport anmelden. Nach der Aufnahme in die Planungsliste können Sie den eigentlichen Förderantrag stellen. Bei Baumaßnahmen und Maßnahmen der baulichen Unterhaltung mit einer Gesamtzuwendung unter 100.000 EUR müssen Sie die Maßnahme bis zum 30. September des Vorjahres über den jeweiligen Fachverband anmelden. Die Anmeldung von Maßnahmen über 100.000 EUR sowie der Kauf nicht landeseigener Grundstücke ist nicht an einen Termin gebunden.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind nach § 3 SportFG (Sportförderungsgesetz) als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Sportanlage befindet sich in Ihrem Eigentum, sie wird von Ihnen längerfristig vertraglich genutzt oder wird von Ihnen käuflich erworben.
  • Sie müssen die satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke erfüllen.
  • Sie müssen uneingeschränkt und aktiv bei der Dopingbekämpfung (einschließlich der Dopingprävention) mitwirken.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern.
  • Sie müssen die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Sportorganisation und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel sichern.
  • Das Darlehen müssen Sie durch eine Bürgschaftserklärung oder durch eine Bankbürgschaft absichern.
  • Bitte bachten Sie die Zweckbindungsfristen von 10 Jahren für bewegliche Sachen und 25 Jahren für Grundstücke und Gebäude.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport vom 1. Oktober 2022, Amtsblatt für Berlin Nr. 42 vom 21. Oktober 2022, S. 2837.

Von der Quelle genannte Themen: Sport Investition Gebäude Halle Stadion Grundstück Sportplatz Sportverein

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Berlin

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Berlin

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

27. Okt. 2022

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · sportfoederrichtlinien-vereinsinvestitionsprogramm

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