„Sport integriert Hessen“

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Hessen

Hessen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

21. Feb. 2022

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Hessen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Kommune in Hessen Sportangebote für geflüchtete und sozial benachteiligte Menschen und für Menschen mit Migrationshintergrund machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei der Bereitstellung und Durchführung von Sportangeboten für Flüchtlinge, für Menschen mit Migrationshintergrund und für sozial benachteiligte Menschen in hessischen Städten und Gemeinden.

Sie erhalten die Förderung als Regelförderung für

  • Aufwandsentschädigungen für Sport-Coaches,
  • Aufwandsentschädigungen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie
  • Sachmittel (zum Beispiel Sportkleidung und Transportmittel).
  • Qualifizierungs- und Beteiligungsmaßnahmen für Flüchtlinge.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für Aufwandsentschädigungen für Sport-Coach-Tandems bestehend aus Sport-Coaches mit und ohne persönlicher Zuwanderungsgeschichte und für Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen.

Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Anzahl der Regelleistungsberechtigten ab und beträgt normalerweise zwischen EUR 5.000 und EUR 40.000.

Für zusätzliche Sport-Coaches mit Zuwanderungsgeschichte können Sie eine kumulierte Aufwandsentschädigung in Höhe des für eine Person gültigen Steuerfreibetrags erhalten und für Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von EUR 2.400.

Als Gemeinde mit Erstaufnahmeeinrichtung kann Ihr Zuschuss, abhängig von der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge, um bis zu EUR 15.000 erhöht werden.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte möglichst online bis zum 30.4. des Jahres beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Beantragen Sie einen Zuschuss zu Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen, gilt als Frist für das Einreichen des Antrages der 30.9., Ihren Antrag auf Aufwandsentschädigung für Sport-Coach-Tandems müssen Sie bis zum 30.6. eines Jahres einreichen.

Grundlage Ihres Antrags sind die Regelleistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die Sie der Bundesagentur für Arbeit bis zum 31.8. des Vorjahres gemeldet haben.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Kommunen in Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als antragstellende Gemeinde müssen Sie der Bundesagentur für Arbeit zum 31.8. des Vorjahres normalerweise mindestens 50 Regelleistungsberechtigte in Ihrer Gemeinde gemeldet haben und/oder in Ihrer Gemeinde befindet sich eine Hessische Erstaufnahmeeinrichtung (inklusive deren Außenstellen und „Notaufnahmeeinrichtungen“).
  • Sie müssen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter Ihrer Verwaltung benennen, die oder der eng mit dem Sport-Coach oder den Sport-Coaches Ihrer Gemeinde zusammenarbeitet und Ansprechperson für die Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.V. und das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ist.
  • Als antragstellende Gemeinde müssen Sie in Abstimmung mit der Sportjugend Hessen mindestens einen Sport-Coach benennen.
  • Ihre Sport-Coaches sind verpflichtet, pro Kalenderjahr an einer speziell auf die integrative und soziale Arbeit im Sport ausgerichteten eintägigen Fortbildung der Sportjugend Hessen teilzunehmen.
  • Pro Sport-Coach müssen Sie einmalig EUR 250,00 an die Sportjugend Hessen für die Organisation und Durchführung der Schulungsmaßnahmen zahlen.

Sie erhalten keine Förderung für

  • Cateringkosten bei Sportfesten, Turnieren und so weiter,
  • Mitgliedsbeiträge, individuelle Kurs- und Teilnahmegebühren,
  • Gebühren für Spieler- und Startpässe,
  • Platz- und Hallenmieten (Ausnahme: Mieten und Eintrittsgelder für Schwimmbäder bei Schwimmkursen) sowie
  • Kosten für bauliche Maßnahmen

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 20. Dezember 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 2 vom 8. Januar 2024, S. 34.

Von der Quelle genannte Themen: Integration Training Sport Geflüchtete Flüchtlinge Sportangebot Gemeinde Unterstützung Eingliederung Hilfe Asylbewerber Migrationshintergrund

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Hessen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Hessen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

21. Feb. 2022

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · sport-integriert-hessen

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