Soziale Wohnraumförderung – Mietwohnungen

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Loan

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

26. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen zur Schaffung oder Modernisierung von sozialem Mietwohnraum planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen oder einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Wohnungsbauvorhaben und anderen Maßnahmen, die der Versorgung mit sozialem Wohnraum dienen. Schwerpunkte der Förderung liegen auf der Schaffung von Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen, wie ältere Menschen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Schwerbehinderte und Wohnungsnotfälle sowie Studierende und Auszubildende.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Neubau und Ersterwerb, Sanierung und Modernisierung von Mietwohnungen
  • Neubau, Erwerb, Sanierung und Modernisierung von Genossenschaftswohnungen,
  • Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnungen auf den Inseln (Inselförderung),
  • Neubau, Sanierung und Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende sowie
  • Erwerb von Zweckbindungen und Anwartschaften.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen können Sie außerdem einen Zuschuss erhalten.

Die Höhe von Darlehen und Zuschüssen ist abhängig von der Dauer der Zweckbestimmung, der Wohnfläche, der Anzahl der zu fördernden Wohneinheiten, der Art und gegebenenfalls Lage des Objektes und renditerelevanten Komponenten. Für kinderreiche Familien, Altenwohnungen mit Betreuungsangebot und zur Anpassung von Wohnraum für Schwerbehinderte können Zusatzdarlehen gewährt werden.

Das Förderverfahren ist mehrstufig. In der 1. Stufe beantragen Sie für Ihr Projekt eine Stellungnahme bei der jeweiligen Kommune. In der 2. Verfahrensstufe reichen Sie Ihre Projektskizze bei der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) zur technischen Prüfung ein. Erst dann stellen Sie Ihren vollständigen Förderantrag an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Kommunen.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie müssen die festgelegten Kostenober- und Wohnflächengrenzen einhalten.
  • Die Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung.
  • Sie leisten eine Eigenbeteiligung, die von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) festgelegt wird.
  • Sie halten die Vorgaben zu energetischen Mindeststandards sowie festgelegte Qualitätskriterien ein.

Worauf dieser Datensatz beruht

Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 19. Dezember 2018, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 4 vom 21. Januar 2019, S. 62; zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 21. April 2021, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 20 vom 17. Mai 2021, S. 942; Informationen der Investitionsbank Schleswig-Holstein, Stand Juli 2021.

Von der Quelle genannte Themen: Mietwohnraum sozialer Wohnungsbau Sanierung Modernisierung Studentenwohnheime behindertengerechter Wohnraum

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Schleswig-Holstein

Programm

Loan

Regionen (NUTS)

Schleswig-Holstein

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

26. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · soziale-wohnraumfoerderung-mietwohnungen

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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