Soziale Wohnraumförderung – Erwerb von Belegungsrechten

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Hessen

Hessen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

12. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Hessen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie Belegungsrechte an Wohnungen in Hessen erwerben wollen, um so bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Schaffung von Wohnraum in ausgewiesenen Fördergebieten für Haushalte, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, und
  • den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen, dies erfolgt nachrangig.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt

  • für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, EUR 2,50 und
  • für den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen EUR 1,50

pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten. Außerdem erhalten Sie EUR 0,50 pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten, unabhängig davon, welches Belegungsrecht Sie erwerben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Sie stellen Ihren Antrag zunächst bei der für Sie zuständigen Wohnungsbauförderstelle, die den Antrag an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum weiterleitet.

Das Ministerium leitet Ihren Antrag dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter, sobald Ihr Vorhaben in das Programm aufgenommen wurde.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen in den ausgewiesenen Fördergebieten sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Belegungsrechte an Bestandswohnungen zugunsten der Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus erwerben.
  • Die Wohnungen müssen zur dauernden Wohnraumversorgung geeignet sein und mindestens über eine Zentral-/Etagenheizung, Toilette, Bad/Dusche und Küche (unmöbliert) verfügen.
  • Ihr Förderantrag soll sich auf mindestens 4 Wohnungen erstrecken.
  • Sie erhalten die Förderung für Wohnflächen vonbis zu 50 Quadratmetern bei Wohnungen für 1 Person,
  • bis zu 60 Quadratmetern bei Wohnungen für 2 Personen,
  • bis zu 75 Quadratmetern bei Wohnungen für 3 Personen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 24. Juni 2020, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 29 vom 13. Juli 2020, S. 725.

Von der Quelle genannte Themen: Sozialer Wohnungsbau Erwerb Belegungsrecht Wohnungsbedarf

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Hessen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Hessen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

12. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · soziale-wohnraumfoerderung-erwerb-belegungsrechten

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