Soziale Wohnraumförderung – Erwerb von Belegungsrechten
Förderdatenbank
Land Hessen
Hessen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
12. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Kommune · Eine Privatperson · Ein Verband oder Verein · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie Belegungsrechte an Wohnungen in Hessen erwerben wollen, um so bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Schaffung von Wohnraum in ausgewiesenen Fördergebieten für Haushalte, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden.
Sie erhalten die Förderung für
- den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, und
- den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen, dies erfolgt nachrangig.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt
- für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, EUR 2,50 und
- für den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen EUR 1,50
pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten. Außerdem erhalten Sie EUR 0,50 pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten, unabhängig davon, welches Belegungsrecht Sie erwerben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Sie stellen Ihren Antrag zunächst bei der für Sie zuständigen Wohnungsbauförderstelle, die den Antrag an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum weiterleitet.
Das Ministerium leitet Ihren Antrag dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter, sobald Ihr Vorhaben in das Programm aufgenommen wurde.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen in den ausgewiesenen Fördergebieten sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Belegungsrechte an Bestandswohnungen zugunsten der Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus erwerben.
- Die Wohnungen müssen zur dauernden Wohnraumversorgung geeignet sein und mindestens über eine Zentral-/Etagenheizung, Toilette, Bad/Dusche und Küche (unmöbliert) verfügen.
- Ihr Förderantrag soll sich auf mindestens 4 Wohnungen erstrecken.
- Sie erhalten die Förderung für Wohnflächen vonbis zu 50 Quadratmetern bei Wohnungen für 1 Person,
- bis zu 60 Quadratmetern bei Wohnungen für 2 Personen,
- bis zu 75 Quadratmetern bei Wohnungen für 3 Personen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 24. Juni 2020, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 29 vom 13. Juli 2020, S. 725.
Von der Quelle genannte Themen: Sozialer Wohnungsbau Erwerb Belegungsrecht Wohnungsbedarf
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Hessen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
12. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · soziale-wohnraumfoerderung-erwerb-belegungsrechten
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