Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Soziale Innovation“

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Niedersachsen

Niedersachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

18. Feb. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Niedersachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie innovative Projekte für Unternehmen und Arbeitskräfte in den Bereichen Anpassung an den Wandel, Gesundheit und Soziales planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei sozial-innovativen Projekten, die der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer und verbesserter Lösungen für soziale Herausforderungen und zur Deckung lokaler und regionaler Bedarfe dienen und die grundsätzlich auf andere Regionen übertragbar sind.

Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten:

  • Anpassung von Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmern und Arbeitskräften an den Wandel,
  • Sicherung des Zugangs zu sowie Verbesserung und Ausweitung von erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge.

Außerdem werden landesweit 3 Stellen für soziale Innovation gefördert, um die Initiierung, Erprobung und Umsetzung innovativer Projektansätze voranzutreiben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und bis zu 80 % im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“.

Bei der Förderung von Projekten beträgt deren Laufzeit grundsätzlich 36 Monate.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • im Rahmen der Projektförderung Projektträger in der Rechtsform juristischer Personen des privaten und öffentlichen Rechts und
  • im Rahmen der Stellenförderung für soziale Innovation die Landesspitzenverbände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Landesverbände der Wohlfahrt (einschließlich Gesundheits-, Pflege-, Bildungs- und anderer sozialer Dienstleistungen von allgemeinem Interesse) mit Sitz in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Im Fall von sozial-innovativen Projekten muss der Ort der Durchführung des Vorhabens in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Bei Förderung von Stellen für soziale Innovation muss sich deren Tätigkeit auf das jeweilige Programmgebiet beziehen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sichern.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 3. August 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 31 vom 3. August 2022, S. 1096.

Von der Quelle genannte Themen: Innovation Gesundheit Sozialdienstleistung Daseinsvorsorge Gesundheitsdienstleistung Sozialdienstleistung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Niedersachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Niedersachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

18. Feb. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · soziale-innovation

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