Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

15. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie in Ihrem Betrieb mit kleinen Investitionen zu einer umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Landwirtin und Landwirt bei der Finanzierung von kleineren Investitionen, die einer nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft dienen.

Sie bekommen die Förderung für

  • Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls,
  • Investitionen in betriebliche Heu-Belüftungstrocknungen,
  • Multiphasenfütterungsanlagen in der Schweinehaltung,
  • technische Einrichtungen zur Saat- und Pflanzgutaufbereitung,
  • Lager für Körnerfrüchte inklusive der dazugehörigen technischen Einrichtungen,
  • Wasserbevorratung einschließlich Pumpen in Sonderkulturen,
  • Witterungsschutz- und Kulturschutzeinrichtungen für Dauerkulturen im Obst-, Garten-, Weinbau und bei Sonderkulturen
  • Absicherung vor Insekten beim Gewächshausanbau,
  • Geräte zur chemiefreien Beikrautregulierung sowie
  • Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und im Weinbau.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls,
  • bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei erstmaliger Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung für Milchvieh und
  • bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei allen anderen Maßnahmen.

Sie können sich bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vorhabens mit einem Investitionsvolumen über EUR 100.000 zusätzlich durch fachkundige, zugelassene Betreuende unterstützen lassen und dafür eine Förderung erhalten.

Ihr förderfähiges Investitionsvolumen liegt normalerweise zwischen EUR 5.000 und EUR 100.000. Abweichend davon beträgt das förderfähige Höchstvolumen bei Anlagen zur Saat- und Pflanzgutaufbereitung, chemiefreier Beikrautregulierung, Multiphasenfütterungsanlagen und Witterungs- und Insektenschutzeinrichtungen EUR 50.000 je Förderantrag.

Bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung für Milchvieh und bei Tierwohlmaßnahmen für Zuchtsauen beträgt die Förderobergrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben EUR 150.000.

Ihren Antrag stellen Sie bitte beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Kooperationen landwirtschaftlicher Unternehmen.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Unternehmen muss über eine Hofstelle in Bayern verfügen und der Standort Ihrer Investition muss sich in Bayern befinden.
  • Sie müssenje nach Investition spezifische Mindestgrößen der landwirtschaftlich genutzten Fläche nachweisen,
  • die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter des Investitionsobjekts sein,
  • Ihre beruflichen Fähigkeiten für die ordnungsgemäße Führung des Betriebes nachweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Ersatzinvestitionen,
  • der Erwerb gebrauchter Maschinen und Anlagen,
  • Investitionen zur Anpassung an bestehende rechtsverbindliche Standards und
  • laufende Betriebsausgaben.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 1. März 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 223 vom 6. April 2022.

Von der Quelle genannte Themen: Tierschutz Umweltschutz Klimawandel Haltungsbedingungen Nutztiere Laufstallhaltung Milchvieh Insektenschäden Wasservorrat

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

15. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · sonderprogramm-landwirtschaft-baysl

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