Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiativen zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Niedersachsen

Niedersachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Niedersachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie die Bewohnerinnen und Bewohner sozialer Brennpunkte in Niedersachsen mit Projekten zur Selbsthilfe unterstützen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung oder Verein bei der Stärkung der Selbsthilfe von Menschen in sozialen Brennpunkten.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, die den sozialen Schwierigkeiten in sozialen Brennpunkten entgegenwirken.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu EUR 10.000 für einmalige Sachausgaben pro Maßnahme. Juristische Personen des öffentlichen Rechts erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben. Als Verband, Verein oder Selbsthilfegruppe erhalten Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Personalausgaben.

Als Erstempfängerin, also als Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V., reichen Sie die Anträge der Letztempfängerinnen und Letztempfänger gebündelt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landessozialamt, ein. Ihre Folgeanträge stellen Sie bitte bis zum 30.11. eines Jahres vor Beginn des Bewilligungszeitraums.

Als Letztempfängerin und Letztempfänger reichen Sie Ihren Antrag bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. ein.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt ist die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. (LAG SB) als Erstempfängerin

Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Niedersachsen,
  • Verbände, Vereine, Selbsthilfegruppen und ähnliche Vereinigungen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, die sich aus (Mitglieds-)Beiträgen, Spenden und ähnlichen Zahlungen finanzieren und deren Wirken auf den in dieser Richtlinie angestrebten Förderzweck ausgerichtet ist,

mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahme muss sich vor allem an folgende Zielgruppen wenden:Kinder und Jugendliche,
  • Alleinerziehende,
  • arbeitslose Frauen und Männer,
  • Menschen mit Zuwanderungsgeschichte,
  • Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II und des SGB XII,
  • sonstige einkommensschwache Bevölkerungskreise.
  • drohende Notlagen durch präventive Angebote abzuwenden,
  • den nachbarschaftlichen und familiären Zusammenhalt durch den Aufbau von Netzwerken zu fördern,
  • über Hilfeangebote zu informieren, Hilfen selbst zu entwickeln und sie zu koordinieren,
  • die Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern in ehrenamtlichen und freiwilligen Diensten zu fördern und für diese Tätigkeit zu qualifizieren und weiterzubilden,
  • die Begegnung verschiedener Kulturen und Religionen und das friedliche Miteinander im Wohngebiet zu fördern.
  • die Projektberatung durch die LAG SB wahrzunehmen,
  • an von der LAG SB organisierten landesweiten Veranstaltungen teilzunehmen,
  • sicherzustellen, dass mindestens ein Vertreter oder eine Vertreterin am Wissens- und Erfahrungsaustausch der geförderten Projekte teilnimmt sowie
  • den Dokumentationsanforderungen der LAG SB nachzukommen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 15. Oktober 2021, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 45 vom 10. November 2021, S. 1647.

Von der Quelle genannte Themen: Brennpunkt Selbsthilfe Gesellschaft Miteinander Zusammenleben

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Niedersachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Niedersachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · selbsthilfezuschuss

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