Schulbauförderrichtlinie (SchulBauFR)
Förderdatenbank
Freistaat Thüringen
Thüringen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine Kommune · Eine Bildungseinrichtung · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Schulen bauen oder sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Schulbauvorhaben an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.
Sie erhalten die Förderung für
- den Erwerb, Neubau, die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden oder Schulsporthallen,
- Sanierungsmaßnahmen von Umkleide- und Sanitärgebäuden an Außensportanlagen, wenn diese schulsportlich genutzt werden,
- energetische Maßnahmen sowie
- Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Schulbaus.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 66,6 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn Sie die energetischen Standards erreichen, in konstruktiver Holzbauweise bauen oder Modellvorhaben durchführen, bekommen Sie bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Melden Sie bitte Ihr Vorhaben bis zum 30.6. für das folgende Jahr beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft an. Ihr Antrag wird durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) bewilligt.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Schulträger der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in staatlicher oder freier Trägerschaft und
- gemeinnützige Träger von Schullandheimen.
Finanzschwache Kommunen als Schulträger sind nur mit Einschränkungen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- An Ihrem Vorhaben muss ein großes Landesinteresse bestehen.
- Für die Sanierung, den Umbau und/oder die Erweiterung eines Schulgebäudes oder einer Schulsporthalle müssen Ihnen als staatliche Schule mindestens EUR 150.000 und als freie Schule mindestens EUR 50.000 Kosten entstehen.
- Sie müssen die Folgekosten für den Unterhalt für die Dauer der Zweckbindung sicherstellen.
- Sie erhalten eine Förderung für energetische Maßnahmen, wennein Neubau einen CO2-neutralen Primärenergiebedarf aufweist oder
- bei einer Vollsanierung ein Primärenergiebedarf von 40 Prozent unter der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht wird.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 20. November 2015, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 49 vom 7. Dezember 2015, S. 2184; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 20. Dezember 2021, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 5 vom 31. Januar 2022, S. 222.
Von der Quelle genannte Themen: Schule Sanierung Modernisierung Sporthalle Turnhalle
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Thüringen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · schul-und-sporthallenbau
Können Sie das beantragen?
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