Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Gleichstellung, Qualifizierung, Nachwuchs ( ESF +)
Förderdatenbank
Land Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
19. Okt. 2023
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung Vorhaben zur Verbesserung der Gleichstellung und Qualifizierung im Forschungsbereich umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Umsetzung von folgenden Vorhaben, die der Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Gleichstellung in Forschungseinrichtungen und an Hochschulen dienen:
- Verstärkung der Frauenanteile und Steigerung der Frauen unter anderem im MINT-Bereich durch Forschungsstellen oder -stipendien für Frauen zur Verbesserung der Berufungsfähigkeit für Professuren, Förderung von Promotionen mit dem Ziel der Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses, Personalmaßnahmen zur Netzwerkbildung und Koordination von Gleichstellungs- und Gendermaßnahmen („FEM-Power“),
- Veranstaltungen, die der Chancengleichheit dienen, dabei soll die Anzahl der Frauen unter den Teilnehmenden überwiegen,
- Maßnahmen der Begleitforschung in Sozial-, Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in den Bereichen Gleichstellung, Qualifikation oder wissenschaftlicher Nachwuchs,
- Unterstützung des Ausbaus von Projekten mit Beteiligung an Netzwerken der europäischen Spitzenforschung,
- Einzelvorhaben zur Unterstützung der Nachhaltigkeit von EU-Vorhabenergebnissen sowie im Vorfeld von EU-Vorhaben (zum Beispiel Förderung zur Unterstützung von ERC-Grantees),
- Verbesserung der internationalen Kompetenz im Wissenschaftssystem des Landes Sachsen-Anhalt,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Doktorandenausbildung durch den zusätzlichen Auf- und Ausbau internationaler Graduiertenkollegs und Doktorandenschulen,
- zusätzliche Maßnahmen zur verbesserten Ausstattung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie der An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt mit Humanressourcen, die im Zuge der Strategien zur Internationalisierung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erforderlich sind,
- Aktivitäten für den erforderlichen zusätzlichen Personaleinsatz zur Internationalisierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen in ihren verschiedenen Ausprägungen (zum Beispiel Gastwissenschaftleraufenthalte, internationale Konferenzen, Austausch mit Kooperationspartnern),
- Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für Personal im Bereich Medizin und Pflegewissenschaften zur Erhöhung der Akademisierung in diesem Bereich und
- Maßnahmen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie an An-Instituten von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt in Medizin, Telemedizin, Medizintechnik, Ernährungswissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien zur Qualifikation und Verbesserung der Ausbildung im Medizin- und Pflegebereich sowie zur Attraktivität der Qualität und Arbeitsplatzgewinnung.
Sie erhalten die Förderung für auf die Vorhaben bezogene Bruttopersonalausgaben sowie Sachausgaben (zum Beispiel Ausgaben für Veranstaltungen) und sonstige Ausgaben (zum Beispiel Stipendien).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie dürfen die geförderte Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur nicht wirtschaftlich nutzen.
- Beachten Sie bitte, dass Ihre Forschung einen Anwendungsbezug aufweisen muss, das heißt, es darf sich nicht um Grundlagenforschung handeln.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt vom 9. Oktober 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 9 vom 4. März 2024, S. 164.
Von der Quelle genannte Themen: Frauenförderung Wissenschaftlerin Forschungsförderung Gleichstellung Doktoranden Nachwuchsförderung Pflegebreich Medizin Frauenanteil
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Sachsen-Anhalt
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
19. Okt. 2023
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · sachsen-anhalt-wissenschaft-esf
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