Rückkehrberatung und Reintegration
Förderdatenbank
Land Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
27. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Rückkehrberatungen und Reintegrationsmaßnahmen für ausreiseinteressierte Ausländerinnen und Ausländer planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als staatliche und nichtstaatliche Organisation bei regionalen Rückkehr- und Reintegrationsprojekten sowie rückkehrvorbereitenden Maßnahmen.
Die Förderung erhalten Sie im Bereich der Rückkehrberatung unter anderem für
- die konkrete Einzelfallberatung und Begleitung von Betroffenen im Bereich der freiwilligen Rückkehr sowie die Gewährung von Einzelhilfen,
- die Information potenzieller Rückkehrer und Rückkehrerinnen über die Situation im Herkunftsland,
- die Mitwirkung bei der Organisation der Rückreise,
- die Durchführung landesweiter Anleitungs- und Fortbildungsangebote und Fachveranstaltungen zum Thema freiwillige Rückkehr.
Die Förderung erhalten Sie bei Reintegrationsprojekten vor allem für
- die gemeinsame Entwicklung von Perspektiven für die Reintegration im Herkunftsland,
- die Beratung zur nachhaltigen Wiedereingliederung im Herkunftsland,
- den Verweis an Beratungsstellen im Herkunftsland,
- den Aufbau von Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpartnern vor Ort im Herkunftsland im Hinblick auf bereits bestehende Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten,
- Qualifizierungsmaßnahmen für die Selbstständigkeit oder den beruflichen Wiedereinstieg in den Herkunftsländern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 1.12. des Vorjahres an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Sie erhalten die Bewilligung grundsätzlich für ein Kalenderjahr, bei einem Folgeantrag können Sie mit der Maßnahme vorzeitig beginnen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind:
- die freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holsteins und ihre Mitgliedsorganisationen,
- Migrantenorganisationen,
- Kreise und kreisfreie Städte sowie
- sonstige Projektträger, die über besondere Erfahrungen in dem förderfähigen Bereich verfügen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben hauptsächlich in Schleswig-Holstein durchführen. Die Adressaten müssen in Schleswig-Holstein wohnen oder dort ihren Sitz haben.
- Sie müssen ein Controlling auf der Grundlage des aktuellen Rahmenkonzepts durchführen.
- Sie müssen Personalstellen schaffen, die mindestens dem Umfang von 0,5 Stellenanteilen einer Vollzeitstelle entsprechen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 24. April 2019, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 20 vom 13. Mai 2019, S. 480; geändert durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 22. Oktober 2021, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 44–46 vom 15. November 2021, S. 1695.
Von der Quelle genannte Themen: Rückkehrberatung Reintegration Ausreise Migration
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Schleswig-Holstein
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
27. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · rueckkehrberatung-und-reintegration
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