Rückbau von Wohngebäuden

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Sachsen

Sachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

17. Juli 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Sachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie den Rückbau leerstehender Wohngebäude planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie beim Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden. Zu den Wohngebäuden und den anzurechnenden Wohnflächen gehören auch die Gewerbeflächen in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebäuden.

Sie erhalten die Förderung für

  • Abbruch und Demontage des Bauwerkes einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • Abtransport des Abbruchmaterials einschließlich der Enddeponie,
  • Sicherungsmaßnahmen an abgetrennten Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • einfache Begrünung des Grundstückes nach der Rückbaumaßnahme,
  • notwendige Baunebenkosten,
  • Freimachung von Wohnungen und
  • abbruchbedingte Instandsetzung an Nachbarhäusern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 50,00 pro Quadratmeter zurückgebauter Wohnfläche.

Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Fristen an die Sächsische Aufbaubank.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Gemeinden.

Als Gemeinde können Sie die Zuwendungen an Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer weiterleiten. Dabei kann es sich um Zweckverbände, Landkreise, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts handeln.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Gemeinde müssen Sie über ein höchstens 10 Jahre altes integriertes Stadtentwicklungskonzept verfügen.
  • Sie müssen die Rückbaumaßnahme außerhalb eines Städtebaufördergebietes durchführen.
  • Die Maßnahme muss aufgrund der erwartenden demografischen Entwicklung erforderlich sein.
  • Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer muss auf mögliche planungsschadensrechtliche Entschädigungsansprüche und für mindestens 10 Jahre auf die Wiederbebauung des Grundstücks mit Mietwohngebäuden verzichten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 25. Juni 2013, Sächsisches Amtsblatt Nr. 28 vom 11. Juli 2013, S. 672; Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 4. Juli 2019, Sächsisches Amtsblatt Nr. 29 vom 18. Juli 2019, S. 995; zuletzt geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung vom 30. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 29 vom 20. Juli 2023, S. 1016 .

Von der Quelle genannte Themen: Rückbau Wohngebäude Wohnfläche Rückbaumaßnahme

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Sachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

17. Juli 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · rueckbau-von-wohngebaueden

Können Sie das beantragen?

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