Förderung zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs
Förderdatenbank
Land Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
25. Okt. 2024
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Von der Quelle nicht angegeben
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Das Land Baden-Württemberg fördert Projekte, durch die der Umschlag des Güterverkehrs klimafreundlicher wird. Unterstützung gibt es unter anderem für neue Fahrzeuge, Krananlagen und Gleisanschlüsse.
Was gefördert wird
Die Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Güterverkehrs wird vom Ministerium für Verkehr auf Grundlage von § 2 Nr. 15 des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) erlassen. Mit der Richtlinie werden investive Maßnahmen gefördert, die mittelbar oder unmittelbar dem Güterumschlag auf klimafreundliche Transportmittel dienen. Grundsätzlich sind damit auch Vorhaben förderfähig, die aus der Förderung des Bundes (Anschlussförderrichtlinie, KV-Förderrichtlinie) ausgeschlossen sind. Mögliche Fördergegenstände sind in Anlage 1 der Richtlinie aufgeführt.
Die Richtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Kommunen. Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist eine Einsparung von mindestens einer Tonne CO? jährlich pro 100.000 EUR Fördersumme. Die CO?-Einsparung muss durch eine Berechnung nachgewiesen werden (siehe Anlage 2).
Bedingungen laut Quelle
Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, kommunale Zusammenschlüsse, kommunale und öffentliche Unternehmen oder Unternehmen in privater Rechtsform, soweit sie das Vorhaben nach Nr. 2.1 in Baden-Württemberg durchführen. Rechtsgrundlagen für die Bewilligung der Zuwendung können Nr. 1.2. der Förderrichtlinie entnommen werden.
Termine
Eine Antragstellung ist bei Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln laufend möglich, wobei der Antrag bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres bei der NVBW einzureichen ist.
Von der Quelle genannte Themen: Klimafreundliche Lieferinfrastruktur Emissionsfreie Lieferfahrzeuge Intermodale Verkehrsanlagen Bahnanschlüsse Eisenbahninfrastruktur
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Baden-Württemberg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
25. Okt. 2024
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · rili-zur-dekarbonisierung-gueterverkehr
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