Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
2. Dez. 2019
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Regionale Initiative innovative Projekte in Zukunftsthemen der Landesentwicklung planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Regionale Initiative bei der Vorbereitung und Durchführung neuer Projekte der Landesentwicklung durch Regionalmanagements und Regionalmarketings.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die sich mit den folgenden zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung beschäftigen (Zukunftsprojekte):
- demografischer Wandel (zum Beispiel Konzepte für Daseinsvorsorge und Infrastrukturanpassung, Imagekampagne, Teilhabe am sozialen Umfeld, Jugendprojekte),
- Wettbewerbsfähigkeit (zum Beispiel Innovation, Digitalisierung, Tourismus, Internationalisierung, Fachkräftesicherung),
- Siedlungsentwicklung (zum Beispiel Innenentwicklung, alternative Wohnformen, Mobilität, Flächensparen),
- regionale Identität (zum Beispiel Wertschöpfungsketten, regionale Produkte, Innenmarketing, Standortmarketing, kulturelle Projekte) sowie
- Klimawandel (zum Beispiel Regionalisierung der Energiewende, Erneuerbare Energien, Energie- und Klimaschutzkonzepte, Bildungsmaßnahmen zu Klimafragen, Klimaanpassung).
Sofern in Ihrer Region noch keine Regionale Initiative eingerichtet ist, bekommen Sie die Förderung, wenn Sie eine querschnittsorientierte regionale Entwicklungsstrategie unter Einbindung relevanter Akteure erarbeiten (Strategieentwicklungsvorhaben).
Übergangsweise können auch bestehende Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte eine Förderung für neue, regionale Projekte bekommen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Basisförderung 50 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach räumlichem Wirkungskreis Ihres Vorhabens kann der Zuschuss auf bis zu 90 % erhöht werden.
Zukunftsprojekte:
Der Förderhöchstbetrag beträgt in der Regelförderung maximal 100.000 EUR pro Projektjahr.
Der Förderbetrag erhöht sich für
- Regionalmanagements/Regionalmarketings, deren räumlicher Wirkungskreis sich mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf befindet, um bis zu 50.000 EUR pro Projektjahr,
- Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von 2 Landkreisen umfassen, um bis zu 50.000 EUR pro Projektjahr,
- Regionalmanagements/Regionalmarketings, die mehr als das vollständige Gebiet von 3 Landkreisen umfassen, um bis zu 75.000 EUR pro Projektjahr,
- Regionalmanagements/Regionalmarketings, die während der Förderperiode dauerhaft mit einem Regionalen Planungsverband zusammenarbeiten und deren räumlicher Umgriff deckungsgleich mit der Planungsregion ist, um bis zu 50.000 EUR pro Projektjahr,
- die Regionale Initiative Europäische Metropolregion München und die Regionale Initiative Europäische Metropolregion Nürnberg um bis zu 150.000 EUR pro Projektjahr.
Die Regelförderung kann durch die Sonderförderungen „Flächensparen“, „Transformationsprozesse“, „Militär- und Konversionsstandorte“ sowie „Zielbildungsprozess“ (Metropolregionen ausgenommen) ergänzt werden.
Die Höhe des Zuschusses für Strategieentwicklungsvorhaben beträgt bis zu 50.000 EUR pro Projektjahr für bis zu 2 Jahre.
Die Höhe des Zuschusses für Regionale Projekte bestehender Regionaler Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte beträgt bis zu 150.000 EUR pro Projektjahr.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind bei
- Zukunftsprojekten rechtsfähige öffentliche oder privatrechtliche Träger von Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium eingerichtet worden sind,
- Strategieentwicklungsvorhaben die räumlich betroffenen Gebietskörperschaften (Landkreis) beziehungsweise eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre geplanten Handlungsfelder und Projekte müssen übereinstimmen mitdem Landesentwicklungsprogramm Bayern,
- den einschlägigen Regionalplänen sowie
- den vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien.
Von der Quelle genannte Themen: Zukunftsthemen Regionalförderung Zuschüsse Entwicklungsstrategie Konversion Regionalmarketing
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
2. Dez. 2019
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · richtlinie-zur-foerderung-regionaler-initiativen
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