Verbesserung der Verkehrssicherheit und Senkung der Straßenverkehrsunfälle

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMVI)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie mit Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet dazu beitragen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu verbessern und die Zahl der Straßenverkehrsunfälle zu senken, können Sie einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten bekommen.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert jährlich Maßnahmen, die zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beitragen und die Zahl von Straßenverkehrsunfällen senken.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet, die dazu beitragen, die Anzahl von Straßenverkehrsunfällen zu senken,
  • in Einzelfällen auch regionale oder lokale Maßnahmen mit Modellcharakter.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von den zuwendungsfähigen Ausgaben ab und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Ihren Antrag richten Sie an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine sowie andere juristische Personen des Privatrechts, die Maßnahmen zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durchführen.

Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Für Ihr Projekt liegt eine ausführliche, nachvollziehbare Beschreibung und eine detaillierte Darstellung der Finanzierung vor.
  • Alle erstellten Medien unterliegen der Genehmigung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

Nicht gefördert werden:

  • Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
  • Antragstellende, die zur Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) vom 15.8.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 23.8.2023, B1.

Von der Quelle genannte Themen: Verkehrssicherheitsförderung Aufklärungsförderung Mobilität

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMVI)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · richtlinie-ueber-die-foerderung-von-massnahmen-zu

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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