Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen durch die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus des Landes Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

3. Apr. 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Sachsen-Anhalt

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Kommune die Umsetzung eines örtlichen Teilhabemanagements planen, um einen inklusiven Sozialraum für Menschen mit Beeinträchtigungen zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Umsetzung eines örtlichen Teilhabemanagements und der Einstellung fachlich qualifizierter und geeigneter Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager.

Aufgabe der Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager ist es, auf mehreren Ebenen Maßnahmen zur Schaffung eines inklusiven Sozialraums zu entwickeln und zu begleiten.

Sie erhalten die Förderung für Projekte in 2 Handlungssäulen:

  • Handlungssäule 1: Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Sachsen-Anhalt,
  • Handlungssäule 2: Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements in den kreisangehörigen Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Projekte, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen sich in regionale Strategien zur Gewährleistung sozialer Inklusion eingliedern und sinnvoll mit bestehenden Inklusionsprojekten verzahnt und vernetzt sein.
  • Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager müssen normalerweise mindestens einen Bachelor-Abschluss vorweisen, möglichst in einer sozial-, geistes- oder erziehungswissenschaftlichen oder heil- oder sozialpädagogischen Fachrichtung.
  • Beantragen Sie Mittel für die Einstellung von mehr als einer Teilhabemanagerin oder einem Teilhabemanager, soll mindestens eine Teilhabemanagerin oder ein Teilhabemanager für die Einstellung vorgesehen werden, die oder der wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt ist.
  • Der geografische Wirkungsbereich der Projekte soll sich auf Sie als antragstellende Kommune beziehen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 1. Februar 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 9 vom 20. März 2023, S. 83; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 25. September 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 35 vom 29. September 2023, S. 382.

Von der Quelle genannte Themen: Teilhabemanager Inklusion Sozialraum Behindertung Beeinträchtigung inklusiv Behindertenrechtskonvention

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Sachsen-Anhalt

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen-Anhalt

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

3. Apr. 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · richtlinie-oertliches-teilhabemanagement

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