Förderung von Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen im öffentlichen Personennahverkehr ( ÖPNV )

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Niedersachsen

Niedersachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

5. Juli 2023

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Niedersachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie in Ihrer Kommune ÖPNV -Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen neu bauen oder ausbauen wollen, um die Attraktivität des ÖPNV zu steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune beim Bau und Ausbau von ÖPNV-Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen einschließlich deren Grunderneuerung und Verlegung.

Sie erhalten die Förderung für ÖPNV-Infrastrukturinvestitionen in Form von Bau-, Bauplanungs- und Grunderwerbsausgaben für

  • in der Baulast von Gebietskörperschaften errichtete Umsteigeanlagen zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (SPNV), zu Stadtbahnlinien und zu bedeutsamen, vor allem pendlerrelevanten Buslinien mit Park-and-ride-, Bike-and-ride-, Kiss-and-ride- und Taxi-Stellplätzen sowie Elektro-Ladestationen für die Nutzerinnen und Nutzer der Park-and-ride- und Bike-and-ride-Stellplätze,
  • Omnibusbahnhöfe (bestehend aus mindestens 3 Bushaltepositionen für Fahrgastwechsel) und
  • Richtungshaltestellen im straßengebundenen ÖPNV (maximal 2 Bushaltepositionen für Fahrgastwechsel).

Außerdem können Sie eine Förderung für angemessene Zuwegungen sowie Verbindungen zwischen ÖPNV-Funktionsflächen (vor allem zu denen des SPNV) erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 31.5. für das Folgejahr an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • niedersächsische Kommunen und deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse sowie
  • für Umsteigeanlagen zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (SPNV), zu Stadtbahnlinien und zu bedeutsamen Buslinien auch juristische Personen des Privatrechts im Mehrheitseigentum von Kommunen, wenn sie für diese Aufgaben im ÖPNV wahrnehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben mussfür den ÖPNV eingesetzt werden,
  • zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein,
  • mit den Anforderungen des Nahverkehrsplans in Einklang stehen,
  • mit städtebaulichen Maßnahmen, die mit ihm zusammenhängen, abgestimmt sein,
  • bau- und verkehrstechnisch einwandfrei nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein,
  • die Barrierefreiheit berücksichtigen oder Maßnahmen zum Abbau von Barrieren beinhalten (vor allem beim Bau- und Ausbau von Omnibusbahnhöfen und Haltestellen).

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 28. Juni 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 23 vom 28. Juni 2023, S. 467.

Von der Quelle genannte Themen: Personennahverkehr Haltestelle ÖPNV Bushaltestelle Straßenbahnhaltestelle Fahrradstellplatz Bike and Ride Ladestation Busbahnhof

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Niedersachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Niedersachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

5. Juli 2023

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · richtlinie-oepnv-umsteigeanlagen

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