Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus (Richtlinie Junges Wohnen)

Offen

Förderdatenbank

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Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

25. Apr. 2024

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Sachsen-Anhalt

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen

Was das Programm sagt

Wenn Sie Wohnraum für Studierende und Auszubildende schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Status laut Quelle

Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende.

Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen für neue Wohnheimplätze durch Neubau, Umbau oder Erweiterung, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb) und Modernisierung von Wohnheimplätzen einschließlich Gemeinschaftsräumen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • je Wohnheimplatz bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 120.000 EUR sowie
  • für Nachrüstung oder Austausch eines Aufzugs je Wohnheimplatz höchstens 10.000 EUR.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstückes sind oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstückes oder Erbbaurechts gesichert ist, sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von im Land Sachsen-Anhalt gelegenem Wohnraum für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Maßnahmen, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden und den baulichen Vorschriften entsprechen.
  • Die Ausstattung der Wohnheimplätze und Gemeinschaftsräume muss bestimmte Vorgaben erfüllen.
  • Die Größe eines Individualwohnheimplatzes darf 30 Quadratmeter, die Größe eines Wohnheimplatzes in einer Wohneinheit für 2 oder mehr Personen 25 Quadratmeter nicht überschreiten.
  • Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur Umsetzung des zu fördernden Vorhabens besitzen und die Gewährung für die wirtschaftliche Durchführung der baulichen Maßnahmen bieten.
  • Beachten Sie bitte, dass die geförderten Wohnheimplätze für die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden mindestens für 25 Jahre ab Bezugsfertigkeit zur Verfügung stehen müssen und die vorgegebenen Nettokaltmieten nicht überschritten werden dürfen.

Termine

Im Förderaufruf 2026 konnten bis zum 14.07.2026 Projektvorhaben bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales vom 19. März 2024, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 13 vom 2. April 2024, S. 239.

Von der Quelle genannte Themen: Studierendenwohnheim Auszubildende Wohnraum Unterbringung Wohnheimplatz studentisches Wohnen

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Sachsen-Anhalt

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen-Anhalt

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

25. Apr. 2024

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · richtlinie-junges-wohnen

Können Sie das beantragen?

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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