Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung, Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und Durchführung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen (Richtlinie Forst 2019)
Förderdatenbank
Land Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
3. Dez. 2019
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Eine Privatperson · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie Vorhaben zur Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Waldbesitzerin/Waldbesitzer bei Vorhaben der naturnahen Waldbewirtschaftung, bei der Vorbereitung und Entwicklung gemeinschaftlicher Eigentums- und Bewirtschaftungsmodelle sowie bei Vorhaben der forstwirtschaftlichen Infrastruktur.
Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Im Bereich der naturnahen Waldbewirtschaftung erhalten Sie die Förderung für
- Vorarbeiten,
- Waldumbau inklusive beispielsweise Aufforstung, Kulturpflege und Nachbesserung,
- Bodenschutzkalkung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Im Fall von Kulturpflege oder Nachbesserung beträgt die Bagatellgrenze EUR 500,00, bei forstwirtschaftlichem Wegebau EUR 5.000 und bei allen anderen Maßnahmen EUR 1.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte
- bei Vorarbeiten, Waldumbaumaßnahmen und beim forstwirtschaftlichen Wegebau an das für Sie zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF),
- bei Bodenschutzkalkung und Vorarbeiten dazu an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte,
- für Waldbewirtschaftungspläne an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt.
Bedingungen laut Quelle
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Besitzerinnen/Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen und
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gemäß Bundeswaldgesetz und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse.
Besitzerinnen und Besitzer von Körperschaftswald nach Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt und Waldbesitzerinnen und Besitzer, deren Betriebsgröße über 150 Hektar liegt, sind von der Förderung für Waldbewirtschaftungspläne ausgeschlossen.
Nicht gefördert werden außerdem Bund, Länder und juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in den Händen von Bund oder Ländern befindet.
Sie müssen Folgendes nachweisen:
- die Größe und Lage Ihres Waldes,
- dass Sie Eigentümerin/Eigentümer des Waldes sind oder die Eigentümerin/der Eigentümer Mitglied im antragstellenden forstwirtschaftlichen Zusammenschluss ist, oder
- bei Pachtflächen: dass die Eigentümerin/der Eigentümer mit der Durchführung der Maßnahme einverstanden ist.
Flächen, die Ihnen zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Beachten Sie bitte außerdem die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vom 31. Juli 2019.
Von der Quelle genannte Themen: Klimawandel Bodenschutz Mischwald Erschließung Wald Forst
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Sachsen-Anhalt
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
3. Dez. 2019
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · richtlinie-forst-2019
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