Förderung von Fanprojekten
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Projekte zur gewaltvorbeugenden Betreuung von Fußballfans planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen und Projekten zur sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans.
Die Förderung erhalten Sie für
- Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS), die vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) beziehungsweise von der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) kofinanziert werden,
- spezifische Projekte und Maßnahmen mit der Zielstellung der Gewaltprävention im Umfeld von Fußballsportveranstaltungen,
- Koordination von Maßnahmen und Projekten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses bewegt sich bei Fanprojekten in der gleichen Höhe wie der Betrag des DFB beziehungsweise der DFL. Bei Maßnahmen zur Gewaltprävention und für Kooperationsmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses zu 50 Prozent der förderungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie bis zum 30.4. eines Jahres an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium“.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- anerkannte Träger der Jugendhilfe,
- Kommunen,
- Vereine und Verbände,
- andere Maßnahmenträger sowie
- der Sächsische Fußballverband.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Ihr Projekt muss sich auf ein Spieljahr beziehen (1.7. bis 30.6. des folgenden Jahres).
- Bei Fanprojekten nach dem NKSS müssen sich der DFB beziehungsweise die DFL finanziell beteiligen. Der DFB beziehungsweise die Koordinierungsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend muss Ihr Projekt positiv bewerten.
- Ihre Maßnahmen zur Gewaltprävention müssen vom Sächsischen Fußballverband befürwortet werden.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 19. Mai 2008, Sächsisches Amtsblatt Nr. 24 vom 12. Juni 2008, S. 811; geändert durch Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 18. Dezember 2019, Sächsisches Amtsblatt Nr. 2 vom 9. Januar 2020; S. 19.
Von der Quelle genannte Themen: Fußballfans Fanprojekte Prävention Fußball
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · richtlinie-des-smi-zur-foerderung-von-fanprojekten
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