Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Sachsen

Sachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Sachsen

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Gastgewerbe und Tourismus

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen zur Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen fördert Projekte mit besonderer Bedeutung in der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie.

Sie bekommen die Förderung für Projekte in den Bereichen

  • nachhaltige Sicherung der natürlichen, biologischen Vielfalt und Verbesserung der Gewässerqualität,
  • Tierzucht/tierische Produktion,
  • Gartenbau/pflanzliche Produktion,
  • Ökolandbau,
  • Qualitätssicherung, Agrarmarketing, regionale Wertschöpfung,
  • Integrierte, naturnahe und nachhaltige Waldwirtschaft,
  • Klimaschutz,
  • Kreislaufwirtschaft und
  • Energie.

Zudem können Sie eine Förderung für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen im Rahmen der institutionellen Förderung erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Deckungsmittel und Einnahmen fehlen oder wenn die Maßnahmen dem Arten- und Biotopschutz, Klimaschutz oder der Anpassung an den Klimawandel dienen, können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung erhalten.

Die Höhe der Förderung muss mindestens EUR 4.000 betragen und darf nicht über EUR 300.000 liegen.

Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Aktuelle Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen und Antragsunterlagen werden im Internet veröffentlicht. Anträge für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen im Rahmen der institutionellen Förderung können Sie jederzeit einreichen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Antragsberechtigt für laufende Tätigkeiten von Vereinigungen sind juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die aus dem Projekt resultierenden Ergebnisse und Erkenntnisse dem Freistaat Sachsen uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
  • Die Förderung muss der Schließung nicht beabsichtigter Förderlücken in eng begrenzten Fällen dienen.
  • Sie dürfen nicht zur Durchführung der Maßnahme gesetzlich verpflichtet sein.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) vom 11. März 2021, Sächsisches Amtsblatt Nr. 12 vom 25. März 2021, S. S 301; geändert durch Richtlinie des SMEKUL vom 20. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 27 vom 6. Juli 2023, S. 821.

Von der Quelle genannte Themen: Naturschutz Umweltschutz Landwirtschaft Forstwirtschaft

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Sachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · richtlinie-besin-2021

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