Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

2. Jan. 2024

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Sachsen-Anhalt

Förderebene

Land

Branchen

Land-, Forst- und Fischwirtschaft

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Landbewirtschafterin und Landbewirtschafter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landbewirtschafterin und Landbewirtschafter mit Mitteln der Europäischen Union und des Bundes bei der Durchführung von flächenbezogenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:

  • Förderung des Ökolandbaus: Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums,
  • Förderung mehrjähriger Blühstreifen und mehrjährige Blühflächen: Bereitstellung und standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen, auf denen mehrjährige Blühstreifen und mehrjährige Blühflächen etabliert und unterhalten werden,
  • Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen,
  • Förderung des Baumschnitts bei extensiven Obstbeständen,
  • Förderung von Freiwilligen Naturschutzleistungen: naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünland und anderen beweidbaren Flächen im Geltungsbereich der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura-2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt, in Naturschutzgebieten oder auf gesetzlich geschützten Biotopen durchErstmahd bis zum 15.6. und Zweitnutzung ab dem 1.9.,
  • Erstmahd ab dem 15.7.,
  • Beweidung mit Schafen, Ziegen oder mit Schafen und Ziegen,
  • Beweidung mit Rindern oder
  • Beweidung mit Schafen, Ziegen oder mit Schafen und Ziegen in Form der Hütehaltung unter Einsatz von Hütehunden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Bezugsgröße der Förderung (Fläche oder Stückzahl) und beträgt jährlich

  • bei Förderung des Ökolandbaus EUR 240,00 je Hektar Ackerfläche, EUR 240,00 je Hektar Grünland, EUR 375,00 je Hektar Gemüsebau und EUR 850,00 je Hektar Dauerkulturen,
  • bei Förderung mehrjähriger Blühstreifen und mehrjährige Blühflächen EUR 844,00 je Hektar,
  • bei Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen je nach Vorhaben zwischen EUR 140,00 und EUR 325,00 je Hektar,
  • bei Förderung des Baumschnitts bei extensiven Obstbeständen EUR 6,50 je Baum sowie
  • bei Förderung von Freiwilligen Naturschutzleistungen zwischen EUR 260,00 und EUR 755,00 je Hektar

für einen Verpflichtungszeitraum von grundsätzlich 5 Jahren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Verpflichtungszeitraums zu festgelegten Terminen an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte und ihre Zusammenschlüsse, die Flächen im Fördergebiet des Landes Sachsen-Anhalt bewirtschaften und ihren Sitz in der Europäischen Union haben.

Für Vorhaben des Baumschnitts bei extensiven Obstbeständen und bei freiwilligen Naturschutzleistungen sind auch andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter oder ihre Zusammenschlüsse antragsberechtigt, die Flächen im Fördergebiet des Landes Sachsen-Anhalt bewirtschaften und ihren Wohnsitz oder als Zusammenschlüsse ihren Sitz in der Europäischen Union haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Flächen, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen im Fördergebiet des Landes Sachsen-Anhalt liegen.
  • Es darf sich bei Ihrem Vorhaben nicht um bereits auf andere Weise rechtlich vorgeschriebene Förderverpflichtungen handeln.
  • Beachten Sie außerdem bitte die besonderen Voraussetzungen für die einzelnen Förderbereiche.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Flächen, die nicht für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden oder stillgelegt sind,
  • ausgewiesene Landschaftselemente entsprechend dem gültigen Referenzsystem Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und
  • Gewässerflächen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 19. Oktober 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 45 vom 18. Dezember 2023, S. 539.

Von der Quelle genannte Themen: Naturschutz Umweltschutz Landwirtschaft Bewirtschaftung Fläche Acker Weide Ökolandbau ökologisch Beweidung Anbauverfahren

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Sachsen-Anhalt

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen-Anhalt

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

2. Jan. 2024

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · richtlinie-aukm

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