Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Loan
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
4. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen oder einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen.
Sie erhalten die Förderung als
- Rettungsdarlehen, Umstrukturierungsdarlehen oder vorübergehende Umstrukturierungsdarlehen mit dem Ziel der vorübergehenden Stützung der Liquidität, der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität und der Erhaltung von Arbeitsplätzen oder als
- Zuschuss zu den Kosten der Erstellung eines Insolvenzplans.
Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 2 Millionen. Beachten Sie, dass
- Rettungsdarlehen auf den Betrag begrenzt sind, der für die Weiterführung des Unternehmens während eines Zeitraums von 6 Monaten erforderlich ist,
- Umstrukturierungsdarlehen auf den Betrag begrenzt sind, der angesichts der verfügbaren Finanzmittel einschließlich des Eigenbeitrags für die Umstrukturierung unbedingt erforderlich ist.
- vorübergehende Umstrukturierungsdarlehen auf den Betrag begrenzt sind, der für die Weiterführung des Unternehmens während eines Zeitraums von 18 Monaten erforderlich ist.
Die Höhe des Zuschusses für die Erstellung eines Insolvenzplanes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 10.000.
Ihren Antrag reichen Sie ein bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Bedingungen laut Quelle
Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.
In begründeten Ausnahmefällen können auch größere Unternehmen gefördert werden, sofern eine hohe struktur- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung vorliegt.
Unternehmen, die nicht in Schwierigkeiten sind, aber aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer äußerer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind, können Rettungsdarlehen, vorübergehende Umstrukturierungsdarlehen und Zuschüsse zu den Kosten der Erstellung eines Insolvenzplans erhalten.
Ihr Unternehmen wird als „in Schwierigkeiten“ betrachtet, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen.
- Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen.
- Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.
- Bei Hilfen nach der De-minimis-Verordnung genügt es, wenn lediglich Ihre Zahlungsunfähigkeit droht, Sie also voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
Beantragen Sie Rettungsdarlehen, Umstrukturierungsdarlehen oder vorübergehende Umstrukturierungsdarlehen, gilt:
- Ihr Unternehmen muss seit mindestens 3 Jahren am Markt bestehen. Dies gilt auch für Unternehmen, die aus der Abwicklung oder Übernahme der Vermögenswerte eines anderen Unternehmens hervorgegangen sind.
- Ihr Ausfall bewirkt wahrscheinlich soziale Härten oder ein Marktversagen.
Umstrukturierungsdarlehen erfordern die Vorlage eines realistischen, kohärenten und weitreichenden Umstrukturierungsplanes zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität.
Bei vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen genügt die Vorlage eines vereinfachten Umstrukturierungsplanes.
Einen Zuschuss zu den Kosten der Erstellung eines Insolvenzplans erhalten Sie nur, wenn Sie sich weder in einem Insolvenzverfahren befinden noch die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag eines Gläubigers erfüllen. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die nicht unter die De-minimis-Verordnung fallen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 8. Dezember 2015, Sächsisches Amtsblatt Nr. 9 vom 3. März 2016, S. 263.
Von der Quelle genannte Themen: Rettung Umstrukturierung Insolvenz Unternehmensfinanzierung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Loan
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
4. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · rettung-umstrukturier-kleine-mittlere-unternehmen
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