Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMEL)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

22. März 2021

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Wildtierrettung kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Eingetragene Vereine können einen Zuschuss für den Kauf einer Drohne mit Wärmebildkamera erhalten. Informieren Sie sich hier über die staatliche Unterstützung der Wildtierrettung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Status laut Quelle

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Ihre Anschaffung von Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Wildtierrettung, insbesondere zur Rehkitzsuche.

Die Förderung erfolgt als fester Zuschuss. Sie erhalten 3.000,00 EUR für eine Drohne. Kostet die Drohne weniger, erstattet Ihnen der Bund nur den tatsächlichen Preis. Bitte beachten Sie: Pro Verein wird nur eine einzige Drohne gefördert. Sie müssen ein fabrikneues Gerät kaufen. Gebrauchte Drohnen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Kaufen Sie die Drohne erst, wenn Sie den offiziellen Bescheid erhalten haben. Ein vorzeitiger Kauf führt dazu, dass Sie keine Förderung erhalten.

Bedingungen laut Quelle

Sie müssen alle folgenden Bedingungen gleichzeitig (kumulativ) erfüllen:

  • Ihr Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
  • Ihr Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig.
  • Der Schwerpunkt Ihrer Satzung liegt auf dem Jagdwesen oder der Wildtierrettung.
  • Sie nutzen die Drohne vorrangig zur Rehkitzrettung bei der Wiesenmahd.

Die Drohne muss folende technischen Anforderungen erfüllen.

  • Sie bestätigen die Eignung der Drohne schriftlich durch eine Eigenerklärung.
  • Kombination aus Echtbild- und Wärmebildkamera.
  • Die Flugzeit beträgt mindestens 20 Minuten.
  • Das Gerät besitzt eine Home-Return-Funktion.
  • Das Gerät hat eine CE-Kennzeichnung nach den Verordnungen der Europäischen Union (EU).

Sie bestätigen die Eignung der Drohne schriftlich durch eine Eigenerklärung.

Ausschlussgründe: In folgenden Fällen können wir Ihren Antrag nicht fördern:

  • Sie sind eine Einrichtung der öffentlichen Hand.
  • Der Sitz Ihres Vereins liegt im Ausland.
  • Sie nutzen die Drohne für wirtschaftliche Tätigkeiten (gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU)).
  • Sie möchten eine gebrauchte Drohne kaufen.
  • Sie haben für dieselbe Drohne bereits eine andere öffentliche Förderung (z. B. Landesmittel) im Jahr 2026 erhalten.

Termine

Stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens 30.06.2026 (Ausschlussfrist).

Frist zum Einreichen des Verwendungsnachweises mit Auszahlungsantrag ist 30.09.2026.

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt bis spätestens 31.12.2026.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 20.3.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 28.3.2024, B3.

Von der Quelle genannte Themen: Drohne Wärmebildkamera Rehkitzrettung Wildtierrettung Wärmebildtechnik Echtbildübertragung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMEL)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

22. März 2021

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · rehkitzrettung2

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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