Regionalentwicklung (FR-Regio)
Förderdatenbank
Freistaat Sachsen
Sachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
4. Mai 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Von der Quelle nicht angegeben
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Von der Quelle nicht angegeben
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen planen, um den demografischen Wandel erfolgreich zu bewältigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Regionalentwicklung, Modellvorhaben der Raumordnung und Vorhaben zur Entwicklung von Impulsregionen im Zusammenhang mit der Bewältigung des demografischen Wandels.
Sie erhalten die Förderung vor allem für nichtinvestive Ausgaben wie
- die Entwicklung und Umsetzung von Strategie- und Handlungskonzeptionen, insbesondere unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und gebietlicher Neuordnungen,
- Modellvorhaben der Raumordnung und Bund-Land-Projekte mit fachübergreifenden Ansätzen,
- Wettbewerbe zur Entwicklung von Impulsregionen und Vorhaben zur Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge sowie
- Öffentlichkeitsarbeit zur Vermittlung der Ergebnisse.
Außerdem erhalten Sie die Förderung für
- investive Ausgaben für Umsetzungsmaßnahmen zur Entwicklung von Impulsregionen und
- Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge, soweit diese nicht über andere Förderprogramme gefördert werden können.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Besteht herausgehobenes landesplanerisches Interesse, so können Sie einen Zuschuss bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Ihren Antrag reichen Sie bitte vor dem 30.10. für das Folgejahr beim zuständigen Regionalen Planungsverband ein.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Landkreise und kreisfreie Städte,
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- kommunale Zweck- und Verwaltungsverbände und
- andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn diese nicht Beteiligte des Verfahrens sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie Mitglied einer interkommunalen Kooperationsgemeinschaft von Gebietskörperschaften – eines Aktionsraumes der Regionalentwicklung – oder Partnerin und Partner eines regionalen Kooperationsnetzwerkes sein.
- Für das kooperative Zusammenwirken der Kooperationsgemeinschaft oder des Kooperationsnetzwerkes müssen Sie eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, zum Beispiel ein landesplanerischer Vertrag, vorlegen.
- Das Vorhaben müssen Sie auf Grundlage der interkommunalen Zusammenarbeit im Konsens der Aktionsräume der Regionalentwicklung oder des regionalen Kooperationsnetzwerkes ausgewählt und priorisiert haben.
- Touristische Vorhaben müssen Sie mit den Destinationsmanagementorganisationen (DMO) abstimmen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 25. April 2013, Sächsisches Amtsblatt Nr. 20 vom 16. Mai 2013, S. 475; zuletzt geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung vom 15. Juli 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 31 vom 3. August 2023, S. 1112.
Von der Quelle genannte Themen: Regionalentwicklung Raumordnung Impulsregionen Demografie
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Sachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
4. Mai 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · regionalentwicklung-fr-regio
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