Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ( GRW ) – Ergänzende Regelungen
Förderdatenbank
Saarland
Saarland
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Kultur- und Kreativwirtschaft · Handwerk · Handel · Gastgewerbe und Tourismus
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Unternehmen im Saarland durch Investitionen Arbeitsplätze schaffen oder sichern oder zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Saarland unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Investitionsvorhaben, wenn Ihr gewerbliches Unternehmen in einem ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebiet liegt. Das sind das C-Fördergebiet und das D-Fördergebiet mit unterschiedlichen Förderquoten.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen, die
- für Sie eine große Anstrengung hinsichtlich des Investitionsvolumens und der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze darstellen oder
- der Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft dienen.
Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss zu Ihren förderfähigen Investitionskosten.
Die Investitionsbeihilfen werden Ihnen nach folgenden Höchstsätzen gewährt:
Im C-Fördergebiet erhalten Sie
- als kleines Unternehmen normalerweise 28 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffenden Investitionen und 30 Prozent bei besonderen Struktureffekten,
- als mittleres Unternehmen normalerweise 18 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffenden Investitionen und 20 Prozent bei besonderen Struktureffekten,
- als großes Unternehmen normalerweise 8 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten und höchstens 10 Prozent bei besonderen Struktureffekten.
Im D-Fördergebiet erhalten Sie
- als kleines Unternehmen maximal 20 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten,
- als mittleres Unternehmen maximal 10 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
Wenn Sie Investitionen zur Schaffung eines Dauerarbeitsplatzes tätigen, so müssen Sie für die Förderfähigkeit grundsätzlich von einer maximalen Investitionssumme von EUR 500.000 pro solchen Arbeitsplatz ausgehen. Im Falle einer Ansiedlung ist eine maximale Investitionssumme von EUR 750.000 pro geschaffenen Dauerarbeitsplatz förderfähig.
Wenn Sie mit Ihrer Investition einen Dauerarbeitsplatz sichern wollen, dann ist grundsätzlich eine maximale Investitionssumme von EUR 250.000 je gesicherten Dauerarbeitsplatz förderfähig.
Für Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft erhalten Sie
- als kleines Unternehmen bei Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien und bei umweltschutzbezogenen Investitionen maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten und bei Investitionen in die Energieeffizienz maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
- als mittleres Unternehmen bei Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien und bei umweltschutzbezogenen Investitionen maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten und bei Investitionen in die Energieeffizienz maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten,
- als großes Unternehmen bei Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien und bei umweltschutzbezogenen Investitionen maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten und bei Investitionen in die Energieeffizienz maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
Ihr Investitionsvolumen muss mindestens EUR 25.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens mit den entsprechenden Formularen an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Für den Landkreis St. Wendel sowie den Saarpfalz-Kreis, die außerhalb des GRW-Gebiets liegen, gelten andere Bestimmungen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. In den C-Fördergebieten des Landes und bei Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft sind auch größere Unternehmen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ durchführen und die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens erfüllen.
- Sie bekommen für die Umsetzung eines Investitionsvorhabens im Fördergebiet C einen höheren Fördersatz, wenn mindestens ein besonderer Struktureffekt vorliegt. Dies sind zum Beispiel:Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen und während der Gründungsphase,
- Investitionen im Zusammenhang mit Ansiedlungen,
- Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (vor allem auch Unternehmensnachfolge),
- Investitionen zur Schaffung von mindestens 10 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen bei kleinen Unternehmen und von mindestens 20 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen bei mittleren Unternehmen,
- Investitionen, die in besonderem Maße der Fachkräftesicherung dienen. Dies ist der Fall, sofern die Anzahl der neu zu schaffenden Ausbildungsplätze im Verhältnis zur Gesamtzahl der bei Antragstellung vorhandenen Dauerarbeits-/Ausbildungsplätze mehr als 10 Prozent beträgt oder ein kleines Unternehmen erstmalig einen Ausbildungsplatz schafft,
- Investitionen, die im Zusammenhang stehen mit der Erlangung eines Zertifikats zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Verbesserung des Qualitätsmanagements oder zur Verbesserung des Umwelt- und Energiemanagements.
- umweltschutzbezogene Investitionen (Art. 36 AGVO),
- Investitionen in die Energieeffizienz (Art. 38 AGVO),
- Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien (Art. 41 Abs. 6a, b AGVO).
Unter anderem sind folgende Bereiche laut Koordinierungsrahmen der GRW von der Förderung ausgeschlossen:
- gemeinnützige Unternehmen,
- Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung,
- Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau) (Klasse 30.11),
- Zerlegen von Schiffs- und Fahrzeugwracks und anderen Altwaren (Klasse 38.31),
- Erbringung von Dienstleistungen der Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung (Abteilung 69),
- Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung (Gruppe 93.2),
- Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur.
Beachten Sie darüber hinaus bitte die Regelungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Worauf dieser Datensatz beruht
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie vom 1. September 2023.
Von der Quelle genannte Themen: GRW-Gebiet Arbeitsplatz Dauerarbeitsplatz Investition Transformation klimaneutrale Wirtschaft
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Saarland
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · regionale-wirtschaftsstruktur-grw-saarland
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