Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen
Förderdatenbank
Land Niedersachsen
Niedersachsen
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
17. Aug. 2022
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie als kleines landwirtschaftliches Unternehmen in mobile oder teilmobile Schlachteinheiten oder Molkereien oder in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Produkte investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als landwirtschaftliches Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen bei Investitionen in mobile oder teilmobile Schlachteinheiten, mobile oder teilmobile Molkereien sowie Investitionen in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte.
Sie erhalten die Förderung für
- die Beschaffung von mobilen oder teilmobilen Molkereien und Schlachteinheiten, einschließlich damit verbundener Kühleinrichtungen,
- weitere notwendige Investitionen für die Weiterverarbeitung der mobil erfassten Waren (wie zum Beispiel technische Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände) sowie
- Inventar und Ausstattung von Verarbeitungseinrichtungen und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens aber EUR 5.000 und maximal EUR 100.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Stichtagen an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Abteilung 2.1 (Agrarförderung).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine positive Wirtschaftlichkeitsberechnung für Ihr Projekt vorlegen.
- Wenn Sie eine Förderung von Inventar und Ausstattung von Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen beantragen, müssen mindestens 50 Prozent der bezogenen Waren aus einem Umkreis von maximal 75 km gemessen am Investitionsstandort bezogen werden (regionaler Warenbezug) und die letzte Herstellungsstufe der Waren muss im Radius von 75 km stattgefunden haben.
- Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.
- Sie erhalten keine Förderung unter anderem für bauliche Maßnahmen und die Beschaffung von Containern, für Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Anlagen, Maschinen und Einrichtungen sowie für Fahrzeuge und Anhänger.
Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 17. August 2022, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 33 vom 17. August 2022, S. 1175; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 10. Mai 2023, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 16 vom 10. Mai 2023, S. 367; Informationen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Stand September 2023.
Von der Quelle genannte Themen: Schlachtbetrieb Molkerei Vermarktung Agrarprodukt Landwirtschaft Fleischverarbeitung Milchverarbeitung
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Niedersachsen
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
17. Aug. 2022
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · regionale-verarbeitungs-vermarktungseinrichtungen
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