Regionale Offene Behindertenarbeit

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Bayern

Bayern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

16. Juli 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bayern

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie als Dienst der regionalen offenen Behindertenarbeit Maßnahmen planen, die Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern und die Bezirke fördern – von Diensten der regionalen Offenen Behindertenarbeit (OBA) durchgeführte – niedrigschwellige ambulante Hilfen für Menschen mit wesentlichen geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie für sinnesbehinderte oder chronisch kranke Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und deren Angehörige.

Sie bekommen die Förderung für die

  • Ausgaben für die Beschäftigung des als erforderlich anerkannten Personals,
  • Sachausgaben sowie
  • Ausgaben für die Erstausstattung.

Sie erhalten die Förderung als Pauschale in Form eines Zuschusses.

Die jährliche Förderpauschale des Freistaats Bayern beträgt für die Durchführung der Maßnahmen für Fachkräfte maximal maximal EUR 24.300 und für sonstige Fachkräfte maximal EUR 18.200.

Die jährliche Förderpauschale der Bezirke

  • richtet sich für Personalkosten nach der jeweiligen Tarifentwicklung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst im Tarifgebiet West im Bereich Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände abzüglich der Förderpauschalen des Freistaates Bayern und zweckbestimmter Personalkostenzuschüsse Dritter,
  • beträgt für Sachkosten bis zu EUR 7.000 je bewilligte Planstelle und
  • für Erstausstattungskosten bis zu EUR 6.000 je bewilligte volle Fach- und Verwaltungskraftstelle.

Richten Sie bitte Ihren Erstantrag und den Stellenerweiterungsantrag bis spätestens zum 31.3. für das folgende Kalenderjahr formgerecht über den Spitzen- oder Landesverband an die zuständige Bezirksregierung und an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Bei bereits in der Förderung befindlichen Diensten stellen Sie bitte Ihren Folgeantrag bis spätestens zum 15.11. für das folgende Kalenderjahr formgerecht über den Spitzen- oder Landesverband an die zuständige Bezirksregierung und an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,
  • die sonstigen, auf Landesebene in Bayern wirkenden, rechtsfähigen und gemeinnützigen Verbände (Landesbehindertenverbände) und die diesen Verbänden angeschlossenen Vereinigungen, die Menschen mit Behinderung und deren Belange vertreten,
  • sowie die einzelnen Träger der oben genannten Verbände und Vereinigungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Der Förderung der Dienste der regionalen Offenen Behindertenarbeit muss ein sachgerecht gewähltes Verhältnis von Bevölkerungszahl des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu den Fach- und Verwaltungskräften zugrunde liegen.
  • Der Einzugsbereich der Dienste der regionalen OBA umfasst in der Regel das Gebiet einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises.
  • Als Träger erfüllen Sie folgende Aufgaben:allgemeine Beratung,
  • Organisation, Sicherstellung und Durchführung von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen,
  • Organisation, Sicherstellung und Durchführung des Familienentlastenden Dienstes/Familienunterstützenden Dienstes,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Einbindung in bestehende Netzwerke,
  • fachliche Leitung der Maßnahme sowie des Personals und der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.

Worauf dieser Datensatz beruht

Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und der bayerischen Bezirke vom 16. Dezember 2021, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 925 vom 22. Dezember 2021.

Von der Quelle genannte Themen: Offene Behindertenarbeit Teilhabe ambulante Betreuung hauswirtschaftliche Versorgung Familienangehörige Selbstbestimmung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Bayern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Bayern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

16. Juli 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · regionale-offene-behindertenarbeit

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