Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)
Förderdatenbank
Land Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
24. Jan. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein · Eine Privatperson
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund und der Europäischen Union bei Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
Sie erhalten die Förderung für
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen: Ländlicher Wegebau, besonders zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale,
- Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, freiwilliger Landtausch, Flurbereinigung,
- Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur,
- Sportstättenbau mit hauptsächlich nicht schulischer Nutzung,
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen: „DorfGemeinschaftsläden“ und
- Neubau, Erweiterung und Umbau von Feuerwehrhäusern sowie Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus und Errichtung von Löschwasserentnahmestellen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab.
Richten Sie bitte Ihren Antrag an das örtlich zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind
- Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie ihre Zusammenschlüsse,
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
- Wasser- und Bodenverbände,
- rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Amateursportvereine,
- natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Fördergebietskulisse ist das gesamte Land Sachsen-Anhalt mit Ausnahme der Gemeindegebiete der Städte Magdeburg und Halle (Saale).
- Beachten Sie bitte die für die jeweiligen Maßnahmen geltenden Voraussetzungen.
- Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vom 1. November 2017, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 6 vom 26. Februar 2018, S. 86; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vom 9. Oktober 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 45 vom 18. Dezember 2023, S. 536.
Von der Quelle genannte Themen: Land Entwicklung Infrastruktur Dorfentwicklung Tourismus Wirtschaftskraft Gemeinschaft Versorgung Feuerwehrhaus
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Sachsen-Anhalt
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
24. Jan. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · regionale-laendliche-entwicklung
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