Förderung der regionalen Entwicklung – Tourismus

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Hessen

Hessen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

16. Juli 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Hessen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie in Hessen in touristische Angebote oder Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Investitionen in innovative, qualitativ hochwertige und marktgerechte Tourismus- und Freizeitangebote, die für die Region besonders wirksam sind.

Sie erhalten die Förderung für touristische Dienstleistungen. Dazu gehören vor allem

  • Tourismuskonzepte für einzelne touristische Ziele,
  • touristische Marketingmaßnahmen mit neuartigem und aktivierendem Charakter für Destinationen in Hessen,
  • Marketingmaßnahmen der landesweit tätigen touristischen Marketingorganisationen,
  • landesweite und regionale Beratungen, um die Qualität im Tourismus zu sichern und zu verbessern.

Im Bereich öffentlicher touristischer Infrastruktur bekommen Sie die Förderung für Investitionen in

  • touristische Einrichtungen, die dem Erleben von Natur und Kultur dienen,
  • Einrichtungen des Gesundheitstourismus, vor allem in Kurorten mit entsprechendem Prädikat,
  • Neu- und Umbaumaßnahmen, die der Barrierefreiheit von Tourismuseinrichtungen dienen. Voraussetzung ist die Teilnahme am bundesweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Für touristische Dienstleistungen erhalten Sie bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Für die öffentliche touristische Infrastruktur bekommen Sie bei einer Förderung aus Landesmitteln oder Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn die Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stammen, beträgt der Zuschuss bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Sie können Ihren Antrag auch elektronisch über das Antragsportal der WIBank einreichen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, andere öffentliche Träger und Destinationsorganisationen, Regionalmanagementgesellschaften und Vereine.

Bei einer Förderung ausschließlich aus GRW- oder Landesmitteln können auch natürliche und juristische Personen gefördert werden, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss einen Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus erwarten lassen.
  • Vorrangig gefördert werden Maßnahmen in GRW-Gebieten und in EFRE-Vorranggebieten.
  • Bitte beachten Sie darüber hinaus die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 10. Dezember 2021, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 52 vom 27. Dezember 2021, S. 1685.

Von der Quelle genannte Themen: Tourismusstandort Standortentwicklung Tourismusmarketing Gesundheitstourismus

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Hessen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Hessen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

16. Juli 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · regionale-entwicklung-tourismus

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Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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