„REGIO AKTIV“ – Aktive Eingliederung (AE)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

24. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Sachsen-Anhalt

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen benachteiligte Menschen in den 1. Arbeitsmarkt oder in eine Ausbildung gebracht werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie im Rahmen des Programm „REGIO AKTIV“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Maßnahmen zur beruflichen Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen planen.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, die folgende Elemente umsetzen:

  • individuelle stärkenorientierte Situations- und Bedarfsanalyse, Erstellen individueller Entwicklungspläne,
  • Entwickeln der Beschäftigungsfähigkeit,
  • Begleitung und Unterstützung bei der beruflichen Integration einschließlich Nachbetreuung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, welches Vorhaben Sie umsetzen.

Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen.

Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie
  • sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen, die mithilfe der Förderangebote nach SGB II oder SGB III nicht mehr erreicht werden können und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt oder in Ausbildung haben. Hierzu zählen Langzeitarbeitslose mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt,die länger als 2 Jahre arbeitslos und normalerweise über 35 Jahre alt sind,
  • mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen oder
  • mit Migrationshintergrund.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 6. Juni 2022, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 21 vom 20. Juni 2022, S. 211; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 28. März 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 12 vom 11. April 2023, S. 115.

Von der Quelle genannte Themen: Beschäftigungsförderung Eingliederung Benachteiligte Ausbildung Arbeitsmarkt

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Sachsen-Anhalt

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen-Anhalt

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

24. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · regio-aktiv-ae

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