Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

23. Aug. 2022

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Wo es gilt

Sachsen-Anhalt

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen umsetzen, mit denen am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen in das Erwerbsleben integriert oder junge Menschen beim Übergang von der Schule in der Beruf unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen sowie zur Verbesserung des Zugangs junger Menschen zu beruflicher Ausbildung.

Sie erhalten die Förderung in diesen Förderbereichen:

  • Förderbereich A: Berufliche Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen „Aktive Eingliederung“ (AE),
  • Förderbereich B: Unterstützung Alleinerziehender und Familienbedarfsgemeinschaften bei der sozialen und Arbeitsmarktintegration „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ (FAMICO),
  • Förderbereich C: Sicherung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen „STABIL – Selbstfindung – Training – Anleitung – Betreuung – Initiative – Lernen“ (STABIL),
  • Förderbereich D: Kompetenzagenturen (KA),
  • Förderbereich E: Vertiefung schulischer und außerschulischer Berufsorientierung in Form begleiteter betrieblicher Praktika (PRAXIS BO),
  • Förderbereich F: Einbindung der Eltern in den Berufswahlprozess der Kinder (ELTERN BO),
  • Förderbereich G: Verbundausbildung, Erhöhung der Ausbildungsqualität und -attraktivität (VERBUND),
  • Förderbereich H: Spezifische Modellprojekte,
  • Förderbereich I: Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberater in Jugendberufsagenturen (JUBE),
  • Förderbereich J: Regionale Koordination (REKO) und
  • Förderbereich K: Regio-Netzwerkstelle.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, welches Vorhaben Sie in den einzelnen Förderbereichen umsetzen.

Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Zunächst wählen die vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die Förderperiode 2021–2027 gebildeten Regionalen Arbeitskreise (RAK) aus den eingereichten Projektvorschlägen die Projekte aus, die gefördert werden sollen.

Danach werden Sie als Träger eines ausgewählten Projekts aufgefordert, Ihren Antrag zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Ihren Antrag für eine Förderung im Rahmen der Programme „FAMICO“, „JUBE“ und „REKO“ können Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt direkt an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt richten.

Für den Förderbereich „Regio-Netzwerkstelle“ werden die Projekte zentral durch die Landesebene eingerichtete Landeskoordinationsgruppe (LAKO) anhand der Projektauswahlkriterien ausgewählt.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie
  • sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • In dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in dem oder der Sie Ihr Projekt durchführen wollen, muss ein Regionaler Arbeitskreis (RAK) als zentrales Gremium der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik eingerichtet worden sein.
  • Es muss eine Zielvereinbarung zwischen der Gebietskörperschaft und dem zuständigen Ministerium geben, die darstellt, wie die Ziele des ESF+ Sachsen-Anhalt und die Vorgaben der Europäischen Union mit dem regionalen Vorgehen erreicht werden sollen. Für die Zielvereinbarung muss ein Vorum des jeweiligen RAK vorliegen.
  • Für Ihr Projekt muss normalerweise eine Förderempfehlung als Ergebnis eines Projektauswahlverfahrens des jeweiligen RAK vorliegen.
  • Der geografische Wirkungsbereich Ihres Projekts soll sich normalerweise auf einen Landkreis oder auf eine kreisfreie Stadt im Land Sachsen-Anhalt beziehen.
  • Wenn Sie tariflichen Bestimmungen unterliegen, müssen Sie diese einhalten.
  • Das von Ihnen eingesetzte Personal muss fachlich geeignet sein, die in den jeweiligen Förderbereichen beschriebenen Aufgaben in hoher Qualität umzusetzen, und über einen einschlägigen Berufs- oder Studienabschluss verfügen.
  • Bitte beachten Sie außerdem die besonderen Voraussetzungen der einzelnen Förderbereiche.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 6. Juni 2022, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 21 vom 20. Juni 2022, S. 211; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 28. März 2023, Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 12 vom 11. April 2023, S. 115.

Von der Quelle genannte Themen: Beschäftigung Arbeitsmarkt Ausbildung Jugendhilfe Beruf Job

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Sachsen-Anhalt

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen-Anhalt

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

23. Aug. 2022

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · regio-aktiv

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