Bundesweite finanzielle Unterstützung freiwillig Rückkehrender ( REAG / GARP -Programm)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Bund (BMI)

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

1. Jan. 1970

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Privatperson

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Bundesweit

Förderebene

Bund

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Das Bund-Länder Programm REAG / GARP ( Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme ) unterstützt Sie finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in Ihre Heimat oder bei der Weiterwanderung in ein anderes Land.

Was gefördert wird

Das REAG/GARP-Programm hilft Ihnen in Ihr Herkunftsland zurückzukehren oder in ein anderes Land weiterzuwandern. Es unterstützt Sie bei der Organisation der Reise und übernimmt die Kosten für das Reiseticket. Weitere Unterstützung zur Reintegration gibt es für viele Länder durch das Programm StarthilfePlus (siehe weiterführende Links).

Welche Unterstützung gibt es?

Wieviel Hilfe Sie erhalten können, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren ab.

So könnten Sie unterstützt werden:

  • Flug- oder Busticket: Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen oder (Bus-)Bahnhof
  • Geld für die Reise (Reisebeihilfe): 200,00 EUR pro Person* (100,00 EUR pro Person unter 18 Jahren)
  • Medizinische Unterstützung: während der Reise (zum Beispiel Rollstuhlservice, medizinische Begleitperson) und im Zielland (maximal 2.000 EUR für bis zu drei Monate nach Ankunft)
  • Einmalige Förderung: 1.000 EUR pro Person (500,00 EUR pro Person unter 18 Jahren, pro Familie maximal 4.000 EUR)

*Personen aus bestimmten Ländern, die ohne ein Visum nach Deutschland einreisen konnten, erhalten weniger Geld für die Reise (verminderte Reisebeihilfe). Eine Liste dieser Staaten ist auf der Website des Auswärtigen Amts abrufbar (siehe weiterführende Links).

Reichen Sie Ihren Antrag bitte über eine Beratungsstelle ein. Ein Verzeichnis der Beratungsstellen finden Sie online im Informationsportal zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration (siehe weiterführende Links).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Personen aus Nicht-EU-Ländern,

  • die ein Asylbegehren (Asylgesuch) geäußert, aber noch keinen rechtswirksamen Asylantrag gestellt haben,
  • die sich im Asylverfahren befinden,
  • deren Asylantrag abgelehnt wurde und nachvollziehbar ausreisepflichtig sind und
  • die asylberechtigt sind oder eine Duldung besitzen,
  • Personen, die im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland zu einer förderfähigen Person eingereist sind, aber selbst nicht zum förderfähigen Personenkreis gehören können REAG/GARP erhalten,
  • die von Menschenhandel oder Zwangsprostitution betroffen sind.

Personen, die eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten eines Mitgliedstaates der EU besitzen (Unionsbürgerschaft), können keine Unterstützungsleistungen aus dem REAG/GARP-Programm bei einer freiwilligen Rückkehr in einen anderen EU-Mitgliedstaat bzw. Drittstaat erhalten, es sei denn, sie sind Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution geworden und möchten freiwillig in ihren EU-Mitgliedsstaat zurückkehren.

Antragstellung

Bevor Sie sich für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, sollten Sie sich beraten lassen. REAG/GARP können Sie nur über eine Beratungsstelle beantragen. Es gibt unabhängige und staatliche Beratungsstellen. Unabhängige Beratungsstellen sind zum Beispiel Organisationen oder Wohlfahrtsverbände. Staatliche Beratungsstellen gibt es beispielsweise bei Sozialämtern oder Ausländerbehörden. Auf dem Informationsportal zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration (siehe weiterführende Links) finden Sie Beratungsstellen zu freiwilliger Rückkehr in Ihrer Nähe.

Benötigte Dokumente

Um freiwillig ausreisen zu können, müssen Sie ein gültiges Reisedokument besitzen, zum Beispiel einen Reisepass oder ein Passersatzpapier. Einige Länder erlauben ihren Staatsangehörigen die Einreise auch mit einem EU Laissez Passer. Ein EU Laissez Passer erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde. Einen Reisepass oder ein Passersatzdokument erhalten Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Herkunftslandes. Ein Visum für eine Weiterwanderung können Sie bei der Botschaft Ihres gewünschten Ziellandes beantragen.

Wenn Ihre Botschaft/Ihr Konsulat eine Flugreservierung benötigt, kann Ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Buchungsbestätigung ausstellen.

Reisen Sie in ein anderes Land als Ihrem Herkunftsland, benötigen Sie einen Nachweis, der Sie zu einem dauerhaften Aufenthalt im Zielland berechtigt.

Medizinische Fälle

Eine Rückkehr kann auch bei einer Erkrankung oder Behinderung erfolgen. In diesem Fall kann der Ausreiseprozess länger dauern. Das hängt von der Erkrankung, den aktuellen Symptomen und der Versorgung im Zielland ab. Medizinische Fälle sind auf dem Antrag unbedingt einzutragen.

Schwangerschaft

Wenn Sie schwanger sind, ist eine Kopie des Mutterpasses vorzulegen. Je nach Schwangerschaftswoche und Gesundheitszustand sollte ärztlich bescheinigt werden, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind zu fliegen.

Von der Quelle genannte Themen: Geflüchtete Flüchtlinge Freiwillige Rückkehr Heimatland Heimat Ausreise Asylbewerber Rückkehrförderung

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Bund (BMI)

Programm

Grant

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

1. Jan. 1970

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · reag-garp-programm

Können Sie das beantragen?

Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.

Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.

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