Förderung der Radverkehrsinfrastruktur durch das Sonderprogramm Stadt und Land

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land Niedersachsen

Niedersachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

20. Apr. 2026

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Niedersachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie das Radverkehrssystem in Ihrer Kommune ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ bei Investitionen in die kommunale Radverkehrsinfrastruktur. Sie erhalten die Förderung vorzugsweise für interkommunale Maßnahmen und hier besonders für Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze.

Sie bekommen die Förderung für

  • den Neu, Um- und Ausbau von straßenbegleitenden, vom Kfz-Verkehr möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahrstreifen, eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen, von Knotenpunkten, die eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, und den Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien,
  • den Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder,
  • betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr,
  • die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte, wenn dadurch mindestens eine investive Maßnahme umgesetzt und gefördert wird, sowie
  • im Rahmen der vom Bund anteilig für den Fußverkehr maximal vorgesehenen Finanzmittel begleitende Fußverkehrsmaßnahmen bei gemeinsam geplanten und gebauten Rad- und Fußverkehrsmaßnahmen normalerweise mit baulicher Trennung, wenn die Kosten für den Fußverkehr weniger als 50 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme betragen und die Maßnahmen in einem inhaltlichen Verbund stehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Als finanzschwache Kommunen können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Sie erhalten maximal 10.000.000 EUR.
  • Der Zuschuss muss mindestens 10.000 EUR betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Sobald Sie die Bestätigung erhalten haben, dass Ihr Antrag eingegangen ist, können Sie mit dem Vorhaben beginnen.

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Investition muss die Attraktivität und Sicherheit der Radinfrastruktur erhöhen.
  • Die Investition muss einen Beitrag zur Schaffung durchgängiger Netze leisten und Sie müssen sie mindestens entsprechend den bundesweit anerkannten technischen Regelwerken planen und umsetzen (begründete Ausnahmen sind für kurze Streckenabschnitte möglich).
  • Sie müssen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.
  • Ihr Vorhaben muss eine eigene Verkehrsbedeutung besonders für Berufs- oder Alltagsverkehre haben und insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales vom Kfz auf das Fahrrad aufweisen.
  • Sie müssen die Investition im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes oder Radnetzes planen und umsetzen und die Investition darf nicht ausschließlich touristischen Verkehren dienen.
  • Sie müssen sicherstellen, dass die Infrastruktur dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig – einschließlich Winterdienst – durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden kann und immer öffentlich zugänglich ist.
  • Wenn Sie mehr als 100.000 EUR investieren, müssen Sie Sicherheitsaudits inklusive Stellungnahmen vorlegen.

Nicht gefördert werden

  • Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,
  • Radschnellwege im Sinne der Verwaltungsvereinbarung „Radschnellwege 2017 bis 2030“,
  • als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer,
  • Eigenleistungen,
  • Finanzierungskosten sowie
  • Verwaltungsausgaben.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 29. Juni 2021, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 27 vom 14. Juli 2021, S. 1179; geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 24. Januar 2024, Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 44 vom 24. Januar 2024, S. 1.

Von der Quelle genannte Themen: Radweg Radverkehr Fahrradstraße Fahrradzone Radverkehrskonzept Fahrradparkplatz Mobilität umweltschonend

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Niedersachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Niedersachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

20. Apr. 2026

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · radverkehrsinfrastruktur

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