Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen
Förderdatenbank
Land Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
1. Jan. 1970
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Verband oder Verein · Eine Privatperson · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe · Kultur- und Kreativwirtschaft · Handwerk · Handel · Gastgewerbe und Tourismus · Freie Berufe
Was das Programm sagt
Wenn Sie Vorhaben durchführen, mit denen die beruflichen Kompetenzen von Beschäftigten gesteigert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben der berufsbegleitenden Qualifizierung.
Sie erhalten die Förderung für
- die Teilnahme von Beschäftigten an der beruflichen Weiterbildung durch Bildungsschecks sowie
- unternehmensspezifische Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung der Beschäftigten, zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze im Unternehmen und zur beruflichen Qualifizierung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- für Bildungsschecks 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 3.000 je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme und
- für unternehmensspezifische Maßnahmen grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für mittlere Unternehmen kann die Höhe der Förderung 60 Prozent und für kleine Unternehmen 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Inhaberin oder Inhaber eines Unternehmens, Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Beratungs- und Qualifizierungsleistungen müssen von geeigneten externen Dienstleisterinnen oder Dienstleistern erbracht werden, die weder mit Ihrem Unternehmen verbunden noch Partnerunternehmen von Ihnen sind.
- Es muss sich um Maßnahmen für Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern handeln.
- Beachten Sie bitte, dass Bildungsschecks personengebunden und auf einen Bildungsinhalt festgelegt sind.
Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.
Worauf dieser Datensatz beruht
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 18. Dezember 2023, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1 vom 2. Januar 2024, S. 16.
Von der Quelle genannte Themen: Fachkräftemangel Angestellte berufliche Entwicklung Weiterbildung Bildungsscheck
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Mecklenburg-Vorpommern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
1. Jan. 1970
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · qualifizierungsfoerderung
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
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