Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose ( ESF + 2021–2027)
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
15. Juli 2022
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Bildungseinrichtung · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Verband oder Verein · Eine Kommune · Eine Forschungseinrichtung · Ein Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter berufliche Qualifizierungsprojekte für Langzeitarbeitslose und benachteiligte Arbeitslose in Verbindung mit sozialpädagogischen Betreuungs- und individuellen Aktivierungsmaßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte, die die Beschäftigungsfähigkeit und die Arbeitsmarktchancen von Langzeitarbeitslosen und benachteiligte Arbeitslosen verbessern.
Sie bekommen die Förderung für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit sozialpädagogischen Betreuungs- und individuellen Aktivierungsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Freistaat Bayern gewährt zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das Onlineportal ESF Bavaria 2021 ein.
Für die Auswahl der Projekte ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4, zuständig.
Sie können jederzeit Voranfragen zu Projektmöglichkeiten stellen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände (Weiterbildungsanbietende).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben entspricht den allgemeinen Projektauswahlkriterien des ESF+-Programms „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“, Europäischer Sozialfonds Plus Bayern 2021–2027.
- Die an einem Qualifizierungsprojekt teilnehmenden Personen müssenerwerbsfähige erwachsene Frauen und Männer sein, die langzeitarbeitslos sind und/oder Bürgergeld beziehen,
- benachteiligte Arbeitslose nach Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) im Leistungsbezug oder ALG-Beziehende nach dem SGB III mit komplexen Problemlagen sein, sofern dieses Merkmal von der zuständigen Arbeitsagentur bestätigt ist,
- ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben,
- über ein ausreichendes Sprachniveau verfügen, um den Maßnahmeinhalten folgen zu können.
- berufliche Schlüsselqualifikationen vermitteln und auf den Arbeitsmarkt bezogene persönliche und soziale Kompetenzen stärken,
- mindestens 2 Module (bei Vorhaben in „kleinen Gruppen“ mindestens 1 Modul) aus einem anerkannten Berufsbild anbieten, die den Anforderungen der Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO) entsprechen. Die betriebliche Arbeitserfahrung soll mindestens 4 Wochen und längstens ein Sechstel der Zeit der theoretischen und fachpraktischen Unterrichtsphase betragen (in der Variante „kleine Gruppen“ grundsätzlich keine betriebliche Arbeitserfahrung notwendig),
- sich am konkreten Bedarf des regionalen Arbeitsmarkts ausrichten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Qualifizierungen in Kombination mit Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Job), geförderten Beschäftigungen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
- Maßnahmen mit einem laufenden Ein- und Austritt von wechselnden Teilnehmenden sowie
- Sprachkurse.
Worauf dieser Datensatz beruht
Förderhinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 6. Juli 2022 in der Fassung vom 4. Januar 2024; Allgemeine Projektauswahlkriterien des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 13. Mai 2022; Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, Stand Februar 2024.
Von der Quelle genannte Themen: Integration Arbeitsmarkt Vermittlungsschwierigkeiten Kurse Beschäftigungsfähigkeit Kompetenzen
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
15. Juli 2022
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · qualifizierungen-langzeitarbeitslose-arbeitslose
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