Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte ( ESF + 2021–2027)
Förderdatenbank
Freistaat Bayern
Bayern
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
15. Juli 2022
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Eine Bildungseinrichtung · Eine Forschungseinrichtung · Eine Kommune · Eine öffentliche Einrichtung · Ein Unternehmen · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Freie Berufe · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Land-, Forst- und Fischwirtschaft · Produzierendes Gewerbe
Was das Programm sagt
Wenn Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter Fortbildungen und Coachings für Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte durchführen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss bekommen.
Was gefördert wird
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Fortbildungen und Coachingmaßnahmen, die Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter für Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte in Unternehmen durchführen, um sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben mit folgenden Schwerpunkten:
- Erhöhung der Qualität der Gleichstellungsarbeit,
- Verbesserung der Resilienz der Gleichstellungsbeauftragten.
Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung auch für die Entwicklung von neuen Ansätzen für Weiterbildungsschulungen und Formate.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent und des Landeszuschusses bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das Onlineportal ESF Bavaria 2021 ein.
Für die Auswahl der Projekte ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4, zuständig.
Sie können jederzeit Voranfragen zu Projektmöglichkeiten stellen.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände (Weiterbildungsanbietende).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben entspricht den allgemeinen Projektauswahlkriterien des ESF+-Programms „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ Europäischer Sozialfonds Plus Bayern 2021–2027.
- Die an einer Fortbildung oder an einem Coaching teilnehmenden Personen müssenBeauftragte aus der Privatwirtschaft und in Wohlfahrtsorganisationen oder Personalverantwortliche sein,
- aus mindestens 2 voneinander unabhängigen Unternehmen stammen,
- ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben.
Worauf dieser Datensatz beruht
Förderhinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 6. Juli 2022 in der Fassung vom 2. Januar 2024; Allgemeine Projektauswahlkriterien des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 13. Mai 2022; Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, Stand Februar 2024.
Von der Quelle genannte Themen: Fortbildung Coaching Gleichstellungsarbeit Gleichbehandlungsgesetz
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
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Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Freistaat Bayern
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
15. Juli 2022
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · qualifizierung-frauen-gleichstellungsbeauftragte
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