Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem
Förderdatenbank
Land Brandenburg
Brandenburg
Grant
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
3. Apr. 2020
Deutsch (German)
Für wen das gilt
Wer antragsberechtigt ist
Ein Unternehmen · Eine Bildungseinrichtung · Ein Verband oder Verein
Unternehmensgröße
Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte
Wo es gilt
Förderebene
Land
Branchen
Dienstleistungen · Gastgewerbe und Tourismus · Handel · Handwerk · Kultur- und Kreativwirtschaft · Produzierendes Gewerbe · Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Was das Programm sagt
Wenn Sie die Ausbildungsbereitschaft und -kompetenz von Betrieben in Brandenburg unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen, die der Stärkung der Ausbildungsbereitschaft und der Ausbildungskompetenzen von Betrieben dienen und zur Verbesserung der Ausbildungsqualität beitragen.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in den folgenden Bereichen:
- Allgemeine Verbundausbildung: Durchführung von Ausbildungsabschnitten bei einem Verbundpartner des den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebes, außerdem die Vermittlung von Zusatzqualifikationen sowie die Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung. Um die Integration bisher unversorgter Jugendliche zu verbessern, werden außerdem branchenspezifische Servicestellen gefördert.;
- Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU): Durchführung anerkannter überbetrieblicher Lehrgänge im Handwerk in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) sowie in der Fachstufe (2.?4. Ausbildungsjahr), Lehrgänge der Grundstufe in handwerklichen Bauberufen sowie die Unterbringung im Internat;
- Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft: Teilnahme von Auszubildenden an Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung und erforderliche Unterbringung, außerdem die Bildung von Ausbildungsnetzwerken;
- Servicestellen Verbundausbildung: Integration unversorgter Jugendlicher in Ausbildung, Bekanntmachung der Verbundausbildung und anderer Unterstützungsangebote sowie
- Koordinierungsstellen „Gutes Lernen im Betrieb“: Organisation von Bildungsangeboten und Mentoring.
Mit den Maßnahmen soll Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung in einem Brandenburger Unternehmen ermöglicht werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist von der Art und dem Umfang Ihres geplanten Vorhabens abhängig:
- für die allgemeine Verbundausbildung: bis zu 90 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben,
- für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung: in der Grundstufe bis zu 2 Drittel der anerkannten Lehrgangskosten, in der Fachstufe in Höhe des Fördersatzes des Bundes (zusammen bis zu 2 Drittel der anerkannten Lehrgangskosten), Lehrgänge der Grundstufe in Handwerksbauberufen EUR 48,00 pro Auszubildender oder Auszubildendem und Woche (bei Internatsunterbringung EUR 38,00 zusätzlich),
- Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft: für überbetriebliche Lehrgänge bis zu EUR 412,00 je Auszubildender oder Auszubildendem und Lehrgangswoche, für Netzwerke bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben bei neuen und bis zu 70 Prozent bei bestehenden Netzwerken,
- für Servicestellen Verbundausbildung: bis zu EUR 80.000 pro Jahr über eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren,
- Gutes Lernen im Betrieb: bis zu EUR 50.000 je Kammer und Ausbildungsjahr über eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren.
Die Anträge für die einzelnen Maßnahmen können Sie wie folgt stellen:
- Für die allgemeine Verbundausbildung reichen Sie Ihren Antrag mindestens 4 Wochen vor Maßnahmenbeginn ein. Für das Modul „Zusatzqualifikationen/Schlüsselkompetenzen, Prüfungsvorbereitung“ können Sie jederzeit einen Antrag stellen.
- Für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung reichen Sie Ihre Anträge in Form eines Sammelantrages je Handwerkskammer für ein Kalenderjahr bis zum 1.11. des Vorjahres ein.
- Anträge für überbetriebliche Lehrgänge in der Landwirtschaft stellen Sie mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme.
- Anträge für die Servicestellen Verbundausbildung und Koordinierungsstellen „Gutes Lernen im Betrieb“ können Sie jeweils bis zu den bei der ILB genannten Stichtagen einreichen.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Bedingungen laut Quelle
Antragsberechtigt sind für
- die Allgemeine Verbundausbildung der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb und Verbundpartner (Modul Verbundausbildung) sowie andere Kooperationspartner, Bildungsträger, Ausbildungsstätten der Kammern, Handwerkschaft oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die berufliche Ausbildung durchführen (Modul Zusatzqualifikationen/Schlüsselkompetenzen, Prüfungsvorbereitung);
- die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) zuständige Handwerkskammern, Fachverbände des Handwerks, Handwerkerschaften, Innungen oder anerkannte Berufsbildungseinrichtungen;
- für die Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft berufsständische Verbände, anerkannte Bildungsträgeranbieter oder juristische Personen des privaten Rechts, die als Netzwerkknoten fungieren, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF);
- die Servicestellen Verbundausbildung Bildungsträger;
- die Koordinierungsstellen „Gutes Lernen im Betrieb“ Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, kammereigene Einrichtungen und Bildungsträger.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die geplante Berufsausbildung muss im Land Brandenburg stattfinden. Auch der Betrieb, der den Ausbildungsvertrag abschließt, und die überbetriebliche Berufsbildungsstätte müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben. Einzelne Ausbildungsabschnitte und Zusatzqualifikationen dürfen bei Verbundpartnern beziehungsweise Kooperationspartnern außerhalb Brandenburgs stattfinden.
- Für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung gilt: Die Ausbildungsverträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen in die Lehrlingsrolle einer brandenburgischen Handwerkskammer eingetragen sein. Die Ausbildung findet in einem in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbebetrieb statt.
- Für die Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft gilt: Die Auszubildenden müssen einen Beruf der Land- oder Hauswirtschaft erlernen (Landwirtin oder Landwirt, Tierwirtin oder Tierwirt, Fachkraft Agrarservice, Fischwirtin oder Fischwirt, Gärtnerin oder Gärtner, Pferdewirtin oder Pferdewirt, Milchwirtschaftliche Laborantin oder Milchwirtschaftlicher Laborant, Milchtechnologin oder Milchtechnologe, Forstwirtin und Forstwirt). Der Ausbildungsvertrag muss bei der zuständigen Stelle für berufliche Bildung registriert sein. Ausbildungsnetzwerke müssen aus mindestens 10 anerkannten Ausbildungsbetrieben bestehen, davon müssen 8 Betriebe aktuell ausbilden.
- Sie müssen die Fördergrundsätze für den ESF+ in Brandenburg beachten.
- Außerdem gelten weitere Voraussetzungen für die jeweiligen Programmbereiche.
Worauf dieser Datensatz beruht
Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 22. Juli 2022, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 32 vom 17. August 2022, S. 694; geändert durch Gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 19. April 2023, Amtsblatt für Brandenburg Nr. 19 vom 17. Mai 2023, S. 464.
Von der Quelle genannte Themen: Ausbildung Unternehmen Bildungseinrichtung Lehrgang Verbundausbildung Handwerk Lehre Lehrling
Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.
Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.
Der Datensatz
Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.
Fördergeber
Land Brandenburg
Programm
Grant
Regionen (NUTS)
Schließt
Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich
Veröffentlicht
3. Apr. 2020
Sprachen
Deutsch (German)
Quelle
Förderdatenbank · qualifizierte-ausbildung-im-verbundsystem
Können Sie das beantragen?
Beantworten Sie, was Sie wissen. Grantlark gleicht es mit dem ab, was dieses Programm zur Antragsberechtigung veröffentlicht. Es wird nichts gespeichert und Sie brauchen kein Konto.
Programmdaten werden aus amtlichen Registern übernommen, zu den Bedingungen, die jedes einzelne setzt. EU Funding and Tenders portal, herausgegeben von der Europäischen Kommission. Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 und unverändert wiedergegeben. Base de Datos Nacional de Subvenciones (IGAE), übernommen nach deren rechtlichem Hinweis. Incentivi.gov.it (MIMIT), lizenziert unter CC BY 3.0 IT. Find a grant (Cabinet Office), unter der Open Government Licence v3.0. Rijksdienst voor Ondernemend Nederland. Base Aides-entreprises, Institut Supérieur des Métiers, aides-entreprises.fr, unter der Licence Ouverte / Open Licence 2.0. Vinnova, data.vinnova.se, veröffentlicht unter einem Public Domain Mark. Bei Förderpilot*in (aws und FFG) und Portugal 2030 (AD&C), die sich ihre Texte vorbehalten, werden nur die Fakten übernommen und die Zusammenfassungen sind unsere. Grantlark steht mit keinem dieser Rechteinhaber in Verbindung und wird von keinem unterstützt. Jedes Programm führt zum Original, und das Original ist maßgeblich.
Nur die sehen, die Ihr Unternehmen beantragen kann
Diese Seite zeigt jedes offene Programm in der Region. Ein Profil grenzt sie auf die ein, für die Sie in Frage kommen - bewertet, mit einer Zeile zu jedem Treffer.
