Zuwendungen für den Sportstättenbau (SportstbRL M-V)

Offen

Förderdatenbank

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Land Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

28. Jan. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Kommune · Ein Verband oder Verein

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie kommunale oder vereinseigene Sportstätten modernisieren, bauen, aus- oder umbauen oder in Sportgeräte investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) und des Bundes bei der Durchführung von Investitionsmaßnahmen an kommunalen und vereinseigenen Sportstätten.

Sie erhalten die Förderung für

  • Modernisierung, Sanierung, einschließlich energetische Sanierung, und Instandsetzung sowie
  • Neubau, Erweiterung und Umbau

von kommunalen und vereinseigenen Sportstätten und auch für deren Ausstattung mit Sportgeräten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:

  • Die Höhe der Förderung mit Unterstützung des ELER beträgtbei kommunalen Sportstätten bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 300.000 und
  • bei Baumaßnahmen von gemeinnützigen Sportorganisationen bei nationaler Kofinanzierung aus Landesmitteln bis zu 60 Prozent, bei nationaler Kofinanzierung aus kommunalen Mitteln bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000 der förderfähigen Ausgaben.
  • bei Baumaßnahmen gemeinnütziger Sportvereine und sonstiger gemeinnütziger Träger bis zu 60 Prozent, bei förderfähigen Ausgaben bis EUR 33.000 bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und
  • bei Baumaßnahmen des Landessportbundes bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig:

  • Als kommunaler Träger, Landessportbund oder sonstiger gemeinnütziger Träger reichen Sie bitte bis zum 30.11. für das Folgejahr zunächst einen formlosen Informationsantrag, als Träger von Einrichtungen des Spitzensports den Förderantrag beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern ein. Wurde Ihr Vorhaben als förderwürdig anerkannt, können Sie Ihren vollständigen Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) stellen.
  • Als Sportverein und Sportverband reichen Sie in der 1. Stufe über Ihren zuständigen Stadt- und Kreissportbund einen formlosen Informationsantrag beim Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. ein. Nach schriftlicher Bestätigung der Förderwürdigkeit richten Sie den vollständigen Antrag an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt bei Förderungen durch den ELER sind

  • Landkreise und Gemeinden mit Ausnahme der Städte über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner und
  • gemeinnützige Sportorganisationen, die Mitglied des Landessportbundes sind.

Antragsberechtigt bei Förderungen aus Bundesmitteln sind

  • Landkreise, Städte und Gemeinden,
  • gemeinnützige Sportorganisationen, die Mitglied des Landessportbundes sind,
  • der Landessportbund sowie
  • sonstige gemeinnützige Träger, deren Sitz und Wirkungskreis sich in Mecklenburg-Vorpommern befindet.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Es liegt ein förderungsfähiger sportfachlicher Bedarf vor, der unter anderem anhand folgender Kriterien ermittelt wird:Entwicklung des Sportverhaltens, Bevölkerungsentwicklung und Auswirkungen des demografischen Wandels, Mitgliederzuwachs in der Sportorganisation,
  • vorhandener Sportstättenbestand, Grad der Sportaktivitäten, nachhaltige Entwicklung des Sportstättennetzes,
  • örtliche Traditionen im Sport sowie die landschaftlichen Voraussetzungen,
  • unzureichende Anzahl und unbefriedigender Zustand vorhandener Sportstätten.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport vom 4. April 2024, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 17 vom 22. April 2024, S. 278.

Von der Quelle genannte Themen: Sport Infrastruktur Sporthalle Spitzensport Turnhalle Sportgerät Sanierung energetisch

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land Mecklenburg-Vorpommern

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Mecklenburg-Vorpommern

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

28. Jan. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · projekte-sportstaetten-mv

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