Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70)

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Freistaat Sachsen

Sachsen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

4. Mai 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Wer antragsberechtigt ist

Eine Forschungseinrichtung · Eine Hochschule

Unternehmensgröße

Von der Quelle nicht angegeben

Wo es gilt

Sachsen

Förderebene

Land

Branchen

Von der Quelle nicht angegeben

Was das Programm sagt

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandorts Sachsen durch eine kontinuierliche Profilierung Ihrer Wissenschaftseinrichtung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen fördert Einzel- und Kooperationsprojekte der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung sowie weitere Maßnahmen zur Stärkung von Wissenschaftseinrichtungen.

Sie bekommen die Förderung insbesondere für Projekte,

  • mit denen innovative Forschungsansätze angeschoben werden, die der Profilierung einzelner Einrichtungen und/oder Verbünde dienen,
  • die auf eine Erweiterung und/oder Konzentration wissenschaftlicher Expertise abzielen,
  • die der Stärkung der Drittmittelfähigkeit von einzelnen Einrichtungen und/oder Verbünden dienen und
  • die Kooperationen mit Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft anstoßen und/oder vertiefen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten.

Eine mögliche Förderung erfolgt entweder auf der Grundlage von Auswahlverfahren oder durch Vorlage von wissenschaftlichen Einzelanliegen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Normalerweise müssen Sie zuerst eine Projektskizze beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus vorlegen.

Ihren Förderantrag richten Sie bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind

  • Universitäten,
  • Kunsthochschulen,
  • Fachhochschulen,
  • Forschungszentren an Fachhochschulen,
  • gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts,
  • durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie
  • die Berufsakademie Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Freistaat muss ein herausgehobenes forschungspolitisches Interesse an der Durchführung Ihrer Maßnahme haben.
  • Ihre Maßnahme muss dem Erhalt und der Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandortes Sachsen dienen.
  • Zudem muss die Maßnahme thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzt sein und für Sie als Antragstellerin/Antragsteller ein zusätzliches Vorhaben darstellen. Sie dürfen mit der Maßnahme nicht vor Antragstellung beginnen.
  • Sie müssen die Grundausstattung für die Bearbeitung der Forschungsprojekte mit eigenen Mitteln sichern.

Worauf dieser Datensatz beruht

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus vom 3. Juli 2019, Sächsisches Amtsblatt Nr. 29 vom 18. Juli 2019, S. 1005; zuletzt geändert durch Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus vom 13. Juni 2023, Sächsisches Amtsblatt Nr. 26 vom 29. Juni 2023, S. 761.

Von der Quelle genannte Themen: Forschung Wissenschaft Grundlagenforschung anwendungsorientiert

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

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Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Freistaat Sachsen

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Sachsen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

4. Mai 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · projekte-forschungsbereich-rl-tg-70

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