Zuwendungen aus dem Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) im Programmbereich Innovation

Offen

Förderdatenbank

Alle Regionen

Land NRW

Nordrhein-Westfalen

Grant

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

9. Apr. 2020

Deutsch (German)

Für wen das gilt

Unternehmensgröße

Kleinstunternehmen - unter 10 Beschäftigte · Kleines Unternehmen - unter 50 Beschäftigte · Mittleres Unternehmen - unter 250 Beschäftigte · Großes Unternehmen - 250 Beschäftigte oder mehr

Förderebene

Land

Branchen

Dienstleistungen · Produzierendes Gewerbe

Was das Programm sagt

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Energienutzung und Energieeffizienz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Status laut Quelle

Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie im Rahmen von progres.nrw – Programmbereich Innovation bei Vorhaben zur effizienten Energieumwandlung und -nutzung.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung einschließlich Demonstrationsmaßnahmen und Pilotprojekte vor allem in folgenden Bereichen:

  • Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Einspeisungen in die Energienetze sowie Netztechnologien im Energiebereich,
  • Technologien zur Digitalisierung im Energiebereich,
  • Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität,
  • Power to X-Technologien,
  • Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien,
  • Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs,
  • Ausbau und Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien,
  • energieoptimierte Technologien und Lösungen für klimagerechte und smarte Gebäude, Quartiere und Städte,
  • klimagerechte Mobilität, klimagerechte Kraftstoffe und Antriebe der Zukunft,
  • Kraft-Wärme-Kopplung sowie Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung,
  • Abwärme, Abwasserwärme und Umweltwärme,
  • Kraftwerkstechnologien und Energiebereitstellung,
  • Speichertechnologien,
  • sozial-, geistes- und wirtschaftswissenschaftliche Ansätze zur Untersuchung der Energiewende und
  • Technologien, Verfahren und Prozesse für eine klimaneutrale Transformation der Industrie.

Außerdem können Sie einen Förderung erhalten für

  • Durchführbarkeitsstudien,
  • Forschungsinfrastrukturen sowie Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen,
  • Gründung und Aufbau von Netzwerken und Clustern, die die Forschung- und Entwicklung sowie Innovationen in den Themenfeldern unterstützen,
  • Prozessinnovationen, auf eine wesentliche Änderung und dauerhafte Verbesserung der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten abzielen, sowie
  • innovative Kurzprojekte („Sprinterprojekte“).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung sind abhängig von der Art der Maßnahme und der Antragstellerin oder des Antragstellers und beträgt zwischen 15 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, als De-minimis-Beihilfe und für nicht wirtschaftliche Vorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent.

Die Bagatellgrenze beträgt 25.000 EUR.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens elektronisch oder schriftlich an die Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW), Projektträger Jülich (PtJ).

Bedingungen laut Quelle

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel Unternehmen, Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen, Gemeinden und Gemeindeverbände, Vereine und Verbände sowie natürliche Personen, soweit sie Unternehmerinnen und Unternehmer sind.

Im Rahmen von Verbundvorhaben können auch Antragstellerinnen und Antragsteller von außerhalb Nordrhein-Westfalens gefördert werden.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Bevorzugt gefördert werden Kooperationsprojekte.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben überwiegend in Nordrhein-Westfalen durchführen.
  • Ihr Vorhaben muss einen klar erkennbaren Innovationscharakter aufweisen.
  • Bei einem Kooperationsprojekt müssen die Projektpartnerinnen und Projektpartner ihre Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Zuwendungszwecks in einem Kooperationsvertrag regeln.
  • Beachten Sie bitte, dass innovative Kurzprojekte Einzelvorhaben sein müssen, deren Laufzeit auf maximal 12 Monate beschränkt ist und deren Fördersumme maximal 300.000 EUR beträgt.
  • Im Fall von Prozessinnovationen können große Unternehmen nur gefördert werden, wenn sie mit kleinen und mittleren Unternehmen zusammenarbeiten und die KMU mindestens 30 Prozent der gesamten beihilfefähigen Ausgaben tragen.
  • Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen mehreren Nutzerinnen und Nutzern auf transparente und diskriminierungsfreie Weise und zu marktüblichen Bedingungen zugänglich sein; die Nutzung muss überwiegend durch Unternehmen, insbesondere KMU, erfolgen.
  • Für Reparatur- oder Ersatzteilbeschaffungen sowie gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen erhalten Sie keine Förderung.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Worauf dieser Datensatz beruht

Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Februar 2024, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 7 vom 7. März 2024, S. 316.

Von der Quelle genannte Themen: Energieeinsparung, Emissionsreduzierung Klimaschutz Umweltschutz Innovation Klimaneutralität Klimawende

Programmtext: Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), www.foerderdatenbank.de, Lizenz CC BY-ND 4.0. Originalseite.

Unverändert wiedergegeben. Grantlark steht mit dem Rechteinhaber nicht in Verbindung und wird von ihm nicht unterstützt.

Der Datensatz

Was der Katalog zu diesem Programm erfasst hat: wer fördert, wo es gilt und wann es endet.

Fördergeber

Land NRW

Programm

Grant

Regionen (NUTS)

Nordrhein-Westfalen

Schließt

Kein Schlusstermin - Anträge laufend möglich

Veröffentlicht

9. Apr. 2020

Sprachen

Deutsch (German)

Quelle

Förderdatenbank · progres-nrw-programmbereich-innovation

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